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BEMA 55
Reimplantation Zahn (RI)

Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen

BEMA 55 Schnellcheck

Punktzahl:72
check
Abrechenbar
  • je Zahn
  • Wiedereinsetzen eines extrahierten oder avulsierten Zahnes in die gleiche Alveole
  • einschließlich Fixation
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Reimplantation eines Zahnes
  • ggf. einfache Fixation des reimplantierten Zahnes an den Nachbarzähnen
  • einschließlich primärer Wundversorgung
no-check
Nicht abrechenbar
  • Bema 54a, Bema 54b, Bema 54c (Wurzelspitzenresektion)
  • transdentale Fixation (Privatleistung)
  • Zahntransplantate (Privatleistung)
  • Implantate (Privatleistung)
  • Reposition eines Zahnes (GOÄ 2685)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über die Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum Eingriff
    • Zahn
    • Verhaltensmaßnahmen nach dem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Die Bema 55 ist nur nach einem Trauma abrechenbar.

    Die GOÄ 2697 ist am Tage der Reimplantation nicht abrechnungsfähig.

    Bei der Reimplantation muss der Zahn vollständig aus der Alveole gelöst sein.