Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 55
Reimplantation Zahn (RI)
Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen
BEMA 55 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Zahn
- Wiedereinsetzen eines extrahierten oder avulsierten Zahnes in die gleiche Alveole
- einschließlich Fixation
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Reimplantation eines Zahnes
- ggf. einfache Fixation des reimplantierten Zahnes an den Nachbarzähnen
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA Ä1, BEMA 01, BEMA 04 Beratungen und Untersuchungen
- BEMA 28 Vitalexstirpation
- BEMA 32 Kanalaufbereitung
- BEMA 35 Wurzelkanalfüllung
- BEMA 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- BEMA 40 Infiltrationsanästhesie
- BEMA 41a, BEMA 41b Leitungsanästhesie
- BEMA K4 semipermanente Schienung
- BEMA K2 Aufbissbehelf
- BEMA K3 Umarbeitung einer Prothese zum Aufbissbehelf
- BEMA 43/BEMA 44 Extraktionen
- BEMA 56a/BEMA 56b Zystenoperation
- BEMA Ä925a, BEMA Ä925b, BEMA Ä925c, BEMA Ä925d Röntgenaufnahmen
- GOÄ 2698 Fixationsverband plus Materialkosten und Laborkosten
- GOÄ 2700 Verbandsplatte, zzgl. Material- und Laborkosten
- GOÄ 2697 Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen
- BEMA 126a Befestigen eines Bracket/Attachment via Säureätztechnik
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über die Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum Eingriff
- Zahn
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Verhaltensmaßnahmen nach dem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die BEMA 55 ist nur nach einem Trauma abrechenbar. Nur in seltenen Fällen auch nach Extraktion/Osteotomie und extraoral durchgeführter Wurzelkanalbehandlung.
Die GOÄ 2697 ist am Tage der Reimplantation nicht abrechnungsfähig.
Bei der Reimplantation muss der Zahn vollständig aus der Alveole gelöst sein.
Eine Blutungsstillung als nicht selbstständige Leistung ist mit der BEMA 55 abgegolten.
Eine einfache Fixierung an den Nachbarzähnen kann z. B. mittels Kunststoff erfolgen. Aufwendigere Schienungen z. B. Drahtligaturen oder semipermanente Schienung mit Ätztechnik sind nicht mit der BEMA 55 (RI) abgegolten, sondern zusätzlich abrechnungsfähig.