Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 48
Entfernen verlagerter/retinierter Zahn (Ost2)
Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung
BEMA 48 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Zahn, je Zahnkeim oder je impaktierten Wurzelrestes
- operatives Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes
- operatives Entfernen eines ganz von Knochen umgebenen Wurzelrestes
- Zahnkeimentfernung (Germektomie)
- operatives Entfernen eines ganz vom Knochen umgebenen Wurzelrestes (impaktierter Wurzelrest)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Entfernung durch Osteotomie
- eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes
- eines verlagerten und/oder retinierten Zahnkeimes
- eines impaktierten Wurzelrestes
- Bildung eines Mukoperiostlappens
- Freilegen und Entfernen des Zahnes oder der Wurzel
- Auskratzen von Granulationsgewebes
- Entfernung kleiner Zysten
- Glätten der Knochenränder
- einschließlich primärer Wundversorgung, einschließlich Naht
- für die Entfernung durch Osteotomie
- Nicht abrechenbar
- für eine Wurzelrestentfernung ohne Aufklappung
- für die Entfernung einer nicht impaktierten Wurzel (siehe Ost1 BEMA 47a)
- für das Entfernen eines Implantats (Privatleistung)
- für die Hemisektion/Teilextraktion eines Zahnes (BEMA 47b [Hem])
- für die Prämolarisierung eines Molaren (analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ)
- für die Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie, der nicht verlagert und/oder retiniert ist
- neben der BEMA 58 (KnR) an gleicher Stelle wie die Extraktion, auch nicht als Nachbehandlung (Ausnahme: getrenntes Behandlungsgebiet)
- für versuchte, jedoch nicht vollendete Osteotomie (in diesem Fall ist nur die Anästhesie abrechnungsfähig)– Dokumentation und Hinweis an KZV
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 36/BEMA 37 Blutstillung
- BEMA 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- BEMA 40 Infiltrationsanästhesie
- BEMA 41a, BEMA 41b Leitungsanästhesie
- BEMA 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- BEMA 51b plastischer Verschluss
- BEMA 55 Reimplantation
- BEMA Ä925a, BEMA Ä925b, BEMA Ä925c, BEMA Ä925d Röntgenaufnahmen (zur Nachweispflicht empfehlenswert)
- BEMA Ä1, BEMA 01, BEMA 04 Beratungen und Untersuchungen
- GOÄ 2700 Verbandplatte
- BEMA 23 Entfernung einer Krone, wenn sich erst nach der Entfernung die Notwendigkeit der Folgeleistung offenbart
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Operationsgebiet
- Art des chirurgischen Eingriffs/Indikation: Entfernung eines verlagerten Zahnes durch Osteotomie, Entfernung eines teil- oder vollretinierten Zahnes durch Osteotomie, Entfernung eines Zahnkeimes durch Osteotomie, Entfernung eines impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie
- chirurgische Maßnahmen
- Lage des Zahnes
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte
- verwendete Materialien
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
Nicht zuletzt, um ausschließlich Regressansprüche zu vermeiden, sondern auch im Rahmen einer zielführenden Dokumentation und Abrechnung der erbrachten zahnärztlichen Leistungen, ist die Anfertigung eines kurzen Operationsprotokolls bei chirurgischen Leistungen bzw. chirurgischen Eingriffen empfehlenswert. Dies kann eine umfassende Dokumentation stützen.
- Spitta Kommentar
Die BEMA Ä2381 (einfache Hautlappenplastik) ist bei Risikopatienten (Macumar, Falithrom; Eliquis, Zustand nach Radiatio) bei erhöhtem chirurgischem Aufwand möglich. Darunter fallen alle einfachen, plastischen eindirektionalen Maßnahmen zur Verlängerung oder Verschiebung von Weichgewebe, z. B. die Mobilisationstechnik/Unterminimierungsplastik, apikaler Verschiebelappen, Türflügellappen.
Bei der Berechnung sind KZV-Unterschiede zu beachten.Wenn bei langdauerndem Eingriff eine erneute Anästhesie notwendig wird, muss die Dauer in der Karteikarte dokumentiert werden.
Die „Aufklappung des Zahnfleisches“ – Bildung eines Mukoperiostlappens – ist Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung.
Die Entfernung eines extrem verlagerten oder extrem retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten Nachbarstrukturen kann mit der BEMA Ä2650 abgerechnet werden (genaue Dokumentation).
Die Entfernung kleiner Zysten durch die Alveole (oder mit dem Zahn), Glätten der Knochenränder im geringen Umfang, Blutungsstillung als nicht selbstständige Leistung sind mit der BEMA 48 abgegolten.
Ist das Eingliedern einer Verbandplatte nach dem operativen Eingriff nach BEMA 48 (Ost2) erforderlich, z. B. nach der Entfernung eines verlagerten oberen Eckzahnes zur Abdeckung des Zuganges über den Gaumen, so ist die GOÄ 2700 (Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z. B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme) abrechenbar. Material- (Abformmaterial) und Laborkosten (Modelle, Verband- und Verschlussplatte) sind zusätzlich abrechenbar.
Je nach regionaler KZV-Vorgabe sind Verbandplatten nach operativen Eingriffen über BEMA Teil 2 Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen oder im Rahmen der Abrechnung von konservierend-chirurgischen Leistungen nach BEMA Teil 1 über die Quartalsabrechnung zuzüglich Material- und Laborkosten für Verbandplatten nach BEMA 603 bei Eigenlabor oder Material- und Laborkosten für Verbandplatten nach BEMA 604 bei Fremdlabor abrechenbar. Geldbeträge für abrechnungsfähige Auslagen sind bei BEMA 603 und 604 entsprechend Bundesmantelvertrag für Zahnärzte, Behandlungsplanung und Abrechnung, Punkt 2.4.7 in Cent anzugeben und zu übermitteln. Die Aufbewahrungsfrist (Dokumentation von Aufzeichnungen) der zu diesen Geldbeträgen zugehörigen Laborrechnungen ist zu beachten (laut BMV-Z 10 Jahre).
Nach dem chirurgischen Eingriff ist der Patient über Verhaltensmaßnahmen zur Gewährleistung einer guten und schnellen Wundheilung aufzuklären.
Dazu können z. B. gehören:- Tupfer für 30 Minuten auf Wunde belassen
- kühlen der Wundregion
- kein Alkohol/kein Kaffee/nicht rauchen/keine körperliche Belastung in den nächsten 24 Stunden
- Maßnahmen zur Mundhygiene und zur Pflege der Zähne
- Wiedervorstellung bei Schmerzen und/oder Blutung etc.
Des Weiteren empfiehlt sich ein abschließender Hinweis zur Behandlung in der Patientenkartei:- Patient blutungsfrei entlassen
- Wiedervorstellung zur Nachbehandlung in [...] Tagen
- Wiedervorstellung zur Nahtentfernung in [...] Tagen
Abgrenzung der Gebührennummern für Zahnentfernungen – das wichtigste in Kürze zusammengefasst
(0)Extraktionen Osteotomien Einfache Zahnentfernung - Zahn Aufwendige Zahnentfernung „Einfache“ Osteotomie - Zahn Osteotomie - verlagerter und/oder retinierter Zahn - Zahnkeim - impaktierter Wurzelrest BEMA-Nrn. 43/X1 und 44/X2 BEMA-Nr. 45/X3 BEMA-Nr. 47a/Ost1 BEMA-Nr. 48/Ost2 - Entfernung des Zahnes oder der Wurzel/n mit Hebel und Zange - einschließlich Maßnahmen der primären Wundversorgung - ohne Aufklappung setzt Aufklappung voraus - setzt Aufklappung voraus - Entfernung eines tief frakturierten Zahnes; - immer geplanter operativer Eingriff - Zahn kann auch während des operativen Eingriffs frakturieren - Röntgendiagnostik vor operativem Eingriff Standard - erhöhte Schwierigkeit, operativer Mehraufwand und Anwendung weiterer Hilfsmittel operative Maßnahmen: operative Maßnahmen: operative Maßnahmen: - Trennung der Wurzeln, Abtragungen der Knochenlamellen der Alveolen oder des marginalen Knochens mit Fräse - Durchtrennung von Schleimhaut und Periost (Schnittführung dokumentieren) - Durchtrennung von Schleimhaut und Periost mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren) - Entfernung des tief frakturierten Zahnes oder der Wurzel/n - Bildung eines Mukoperiostlappens - Bildung eines Mukoperiostlappens - Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten - Abtragen des Knochens mit Knochenfräse und Freilegen des Zahnes oder der Wurzel - Abtragen des zahnbedeckenden Knochens mit Knochenfräse und Freilegen des verlagerten, retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrest - ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten - ggf. Teilen des Zahnes oder der Wurzel/n - Entfernung des verlagerten, retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrests oder der Wurzel/n - ggf. Spülung des Wundgebietes - Entfernung des Zahnes oder der Wurzel - Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten - ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand) - Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten - ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleiner Zysten - ggf. Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material - ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten - ggf. Spülung des Wundgebietes - ggf. Spülung des Wundgebietes - ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand) - ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand) - Adaption der Wundränder - Adaption der Wundränder - Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material - Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material