BEMA 48
Entfernen verlagerter/retinierter Zahn (Ost2)
Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung
BEMA 48 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Zahn, je Zahnkeim
- operatives Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes
- operatives Entfernen eines ganz von Knochen umgebenen Wurzelrestes
- Zahnkeimentfernung (Germektomie)
- operatives Entfernen eines ganz vom Knochen umgebenen Wurzelrestes (impaktierter Wurzelrest)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Entfernung durch Osteotomie
- eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes
- eines verlagerten und/oder retinierten Zahnkeimes
- eines impaktierten Wurzelrestes
- Bildung eines Mukoperiostlappens
- Freilegen und Entfernen des Zahnes oder der Wurzel
- Auskratzen von Granulationsgewebes
- Entfernung kleiner Zysten
- Glätten der Knochenränder
- einschließlich primärer Wundversorgung, einschließlich Naht
- für die Entfernung durch Osteotomie
- Nicht abrechenbar
- für eine Wurzelrestentfernung ohne Aufklappung
- für die Entfernung einer nicht impaktierten Wurzel (siehe Ost1 Bema 47a)
- Entfernen eines Implantats (Privatleistung)
- Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie, der nicht verlagert und/oder retiniert ist
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36/Bema 37 Blutstillung
- Bema 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, Bema 41b Leitungsanästhesie
- Bema 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- Bema 51b plastischer Verschluss
- Bema 55 Reimplantation
- Bema Ä925a, Bema Ä925b, Bema Ä925c, Bema Ä925d Röntgenaufnahmen (zur Nachweispflicht empfehlenswert)
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- GOÄ 2700 Verbandplatte
- Bema 23 Entfernung einer Krone, wenn sich erst nach der Entfernung die Notwendigkeit der Folgeleistung offenbart
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Operationsgebiet
- Art des chirurgischen Eingriffs/Indikation: Entfernung eines verlagerten Zahnes durch Osteotomie, Entfernung eines teil- oder vollretinierten Zahnes durch Osteotomie, Entfernung eines Zahnkeimes durch Osteotomie, Entfernung eines impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie
- chirurgische Maßnahmen
- Lage des Zahnes
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte
- verwendete Materialien
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die Bema 2381 (einfache Hautlappenplastik) ist bei Risikopatienten (Macumar, Falithrom; Eliquis, Zustand nach Radiatio) bei erhöhtem chirurgischem Aufwand möglich. Darunter fallen alle einfachen, plastischen eindirektionalen Maßnahmen zur Verlängerung oder Verschiebung von Weichgewebe, z. B. die Mobilisationstechnik/Unterminimierungsplastik, apikaler Verschiebelappen, Türflügellappen.
Bei der Berechnung sind KZV-Unterschiede zu beachten.Wenn bei langdauerndem Eingriff eine erneute Anästhesie notwendig wird, so muss die Dauer in der Karteikarte dokumentiert werden.