Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 52
Trepanation des Kieferknochens (Trep2)
Trepanation des Kieferknochens
BEMA 52 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Trepanation
- als selbstständige Leistung
- Trepanation des Kieferknochens in Wurzelspitzenhöhe (Schröder’sche Lüftung)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Trepanation des Kieferknochens
- ggf. Drainage
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA Ä1, BEMA 01 (U), BEMA 04 Beratungen und Untersuchungen
- BEMA Ä925, BEMA Ä935 Röntgendiagnostik
- BEMA 40 (I) Infiltrationsanästhesie
- BEMA 41a, BEMA 41b (L1/2) Leitungsanästhesie
- BEMA 31 (Trep1) Trepanation eines Zahnes
- BEMA 32 ff., endodontische Maßnahmen
- BEMA 38 (N) Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- BEMA Ä161 (Inz1) Inzision
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Region/Zahn
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Hierunter kann die „Schrödersche Lüftung“ abgerechnet werden.
Eine Abrechnung der BEMA 52 neben der BEMA 54b ist für die gleiche Region nicht möglich, da die Resektion einer Wurzelspitze (BEMA 54b) immer auch das Aufsuchen des knöchernen Entzündungsherdes um die Wurzelspitze beinhaltet.
Die Abrechnung der BEMA 52 ist neben der GOÄ 2430 (Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses) nicht möglich. Eine zusätzliche Abrechnung der GOÄ 2430 ist in der gleichen Region und zeitgleich nicht möglich, da in einem Stadium der akuten Entzündung bereits eine Entlastung des Entzündungsherdes mittels einer Durchbohrung des Kieferknochens (BEMA 52) erfolgte.
Gegebenenfalls kann die Trepanation eines pulpatoten Zahnes gemäß BEMA 31 (Trep1) zusätzlich erforderlich sein und neben BEMA 52 abgerechnet werden.
Die Blutstillung als nicht selbstständige Leistung ist mit der BEMA 52 abgegolten.