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BEMA 51b
Plastischer Verschluss Kieferhöhle mit Osteotomie (Pla0)

Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie

BEMA 51b Schnellcheck

Punktzahl:40
check
Abrechenbar
  • je Verschluss einer Kieferhöhle
  • Verschluss einer Mund-Antrum-Verbindung im Rahmen einer operativen Zahnentfernung
  • auch neben Bema 54 (Wurzelspitzenresektion)
  • auch neben Bema 56 (Zystenoperation)
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie
  • einschließlich primärer Wundversorgung
no-check
Nicht abrechenbar
  • im Zusammenhang mit einer Extraktion (siehe Bema 51a)
  • im Zusammenhang mit Knochenaufbauverfahren, Sinuslift etc. (-> Privatleistung)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff (vor Osteotomie bereits erfolgt)
    • Zahn
    • plastische Deckung und Naht, Anzahl der Nähte und verwendetes Material
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    In Verbindung mit einer Zy1–4 (Bema 56a-Bema 56d) oder WR1–3 (Bema 54a-Bema 54c) ist nur die Abrechnung der Bema 51b (Pla0) möglich.

    Wird die Zyste durch die Alveole entfernt und hierbei die Kieferhöhle eröffnet, so ist für den plastische Verschluss die Bema 51a (Pla1) abrechenbar.

    Die Bema 51b ist unabhängig von der Anzahl der Perforierungen pro Kieferhöhle nur 1x abrechenbar.