Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 51b
Plastischer Verschluss Kieferhöhle mit Osteotomie (Pla0)
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie
BEMA 51b Schnellcheck
- Abrechenbar
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit einer Osteotomie
- je Verschluss einer Kieferhöhle
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- im Zusammenhang mit einer Extraktion (siehe BEMA 51a)
- im Zusammenhang mit Knochenaufbauverfahren, Sinuslift etc. (-> Privatleistung)
- in Verbindung mit Privatleistungen, z. B. Wurzelspitzenresektion als Privatleistung
- im zeitlichen Zusammenhang neben Nachbehandlungen gemäß BEMA 38 (N) und BEMA 46 (XN) für dasselbe Behandlungsgebiet
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 36/BEMA 37 Blutstillung
- BEMA 38 Nachbehandlung in Folgesitzung
- BEMA 40 Infiltrationsanästhesie
- BEMA 41a, BEMA 41b Leitungsanästhesie
- BEMA 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- GOÄ 2697 Drahtligatur
- GOÄ 2700 Verschlussplatte plus Material- und Laborkosten
- BEMA Ä1, BEMA 01, BEMA 04 Beratungen und Untersuchungen
- BEMA Ä925, Ä935 Röntgendiagnostik
- GOÄ 1479 Ausspülen der Kieferhöhle, auch einschl. Instillation von Medikamenten, je Spülung
- GOÄ 1480 Absaugen der Nebenhöhlen
- BEMA Ä2380 oder BEMA Ä2386 notwendige Schleimhauttransplantate
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff (vor Osteotomie bereits erfolgt)
- Zahn
- plastische Deckung und Naht, Anzahl der Nähte und verwendetes Material
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
In Verbindung mit einer Zy1-4 (BEMA 56a-BEMA 56d) oder WR1–3 (BEMA 54a-BEMA 54c) ist nur die Abrechnung der BEMA 51b (Pla0) möglich.
Wird die Zyste durch die Alveole entfernt und hierbei die Kieferhöhle eröffnet, ist für den plastische Verschluss die BEMA 51a (Pla1) abrechenbar.
Die BEMA 51b ist unabhängig von der Anzahl der Perforierungen pro Kieferhöhle nur 1 x abrechenbar.
Eine Blutstillung als nicht selbstständige Leistung ist mit der BEMA 51b abgegolten.
Honorarbewertung:
- BEMA 45 (X3) + BEMA 51a (Pla1) = 120 P
- BEMA 47a (Ost1) + BEMA 51b (Pla0) = 98 P
- BEMA 48 (Ost2) + BEMA 51b (Pla0) = 118 P
Korrelation von Leistungen und Behandlungen(0) Erbrachte Leistung Fehlende Leistung Erläuterungen 51a/Pla1 40/I Plastische Deckung ohne Anästhesie 51a/Pla1 38/N Plastische Deckung ohne Nachbehandlung 51a/Pla1 Ä70 Plastische Deckung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 51b/Pla0 40/I ggf. (41a/L1) Plastische Deckung in Verb. mit Osteotomie ohne Anästhesie, (41a/L1) wenn Leitungsanästhesie anstelle Infiltrationsanästhesie im OK 51b/Pla0 47a/Ost1 oder 48/Ost2 Plastische Deckung ohne Osteotomie 51b/Pla0 Ä70 Plastische Deckung in Verbindung mit Ost ohne AU 51b/Pla0 38/N Plastische Deckung ohne Nachbehandlung