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BEMA 161d
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche (ZBs1d)

Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154
d) Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche

BEMA 161d Schnellcheck

Punktzahl:38
check
Abrechenbar
  • als Zuschlag für durchgeführte Besuche nach Bema 151 und Bema 154 an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Zuschlag zu den Besuchen nach den BEMA-Nrn. 151 und 154
no-check
Nicht abrechenbar
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Die Zuschläge nach den Nrn. 161a bis 161f sind nicht nebeneinander abrechenbar.

  • Dokumentation
    (0)Mindestangaben der DokumentationAnmerkung/Information zur Dokumentation
    Anlass/Grund für die Notwendigkeit/Dringlichkeit eines Besuchs
    Zeitdauer
    BehandlungRegio und Angabe der Behandlung