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BEMA 56d
Orale Zystostomie in Verbindung mit Osteotomie (Zy4)

Operation einer Zyste durch orale Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion

BEMA 56d Schnellcheck

Punktzahl:48
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Abrechenbar
  • je Zystenfensterung
  • Zystostomie (Zyste wird zur Nebenhöhle der Mundhöhle), jedoch im Zusammenhang mit operativem Eingriff wie Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die Entfernung einer Zyste durch Zystostomie in Verbindung mit Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
  • Bildung eines Mukoperiostlappens
  • Knochenpräparation, Freilegen und Öffnen der Zyste
  • Glätten der Knochenränder
  • primäre Wundversorgung, einschließlich Naht
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Extraktionen nach Bema 43, Bema 44, Bema 45 siehe Bema 56b
  • für das Entfernen eines kleinen Granulomes im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion siehe Bema 54a, Bema 54b, Bema 54c
  • für das Entfernen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten aus einer Osteotomiewunde siehe Bema 47a und Bema 47b (Osteotomie bzw. Hemisektion) Bema 48 (Osteotomie bei verlagertem oder retiniertem Zahn)
  • für Ausmeißelung und Ausräumen der Kieferhöhle (GOÄ 1485)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Das Entfernen von Granulationsgewebe und kleinen Zysten ist nicht nach Nr. 56 abrechnungsfähig.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
    • Zahn/Region
    • chirurgische Maßnahmen
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
    • Angaben zur Zystengröße nach Entfernung
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Die Entfernung eines Zahnfollikels ist mit der Gebühr der Bema 48 (Ost 2) abgegolten.

    Steht die Zy1–4 (Bema 56a–Bema 56d) im zeitlichen Zusammenhang mit einer Osteotomie, so kann für den plastischen Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle die Bema 51b (Pla0) abgerechnet werden. Wird jedoch die Zyste durch die Alveole entfernt und hierbei die Kieferhöhle eröffnet, so ist für den plastischen Verschluss die Bema 51a (Pla1) abzurechnen.

    Der operative Mehraufwand bei der Entfernung einer Zyste ist in der Karteikarte zu dokumentieren.

    Neben der Bema 56 ist die Berechnung von Probeexzisionen nach GOÄ 2401 ff. ausgeschlossen.