Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 36
Stillung übermäßige Blutung (Nbl1)
Stillung einer übermäßigen Blutung (Nbl1)
BEMA 36 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Sitzung und Blutungsstelle
- bei erheblichem zusätzlichen Zeitaufwand im Zusammenhang mit chirurgischem Eingriff
- als selbstständige Leistung
- in erneuter Sitzung wiederholt abrechnungsfähig
- ohne vorherige OP bei Stillung einer übermäßigen Blutung (hämorrhagischen Diathesen)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Stillung einer übermäßigen Blutung je Blutungsstelle
- Die Materialkosten sind mit der Leistung abgegolten (ggf. unterschiedliche KZV-Regelungen beachten).
- Nicht abrechenbar
- neben BEMA 37 (Blutstillung durch Abbinden) im gleichen Bereich in der gleichen Sitzung
- neben BEMA 38 (Nachbehandlung) im gleichen Bereich in der gleichen Sitzung
- neben BEMA 46 (chirurgische Wundrevision) im gleichen Bereich in der gleichen Sitzung
- für eine schnell stillbare Blutung
- Im Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff, wenn die Stillung einer übermäßigen Blutung keine selbstständige Leistung darstellt und kein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand erfolgt ist.
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Die Leistung kann nicht abgerechnet werden, wenn die Stillung einer übermäßigen Blutung im zeitlichen Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff erfolgt, es sei denn, dass hierfür ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand erforderlich war.
- Dokumentation
- Datum
- Zahn/Region
- Zeitaufwand (Dauer)
- Maßnahmen, z. B. Kompression, Applikation gerinnungsfördernder Medikamente/Materialien, Legen von Nähten, Retraktionsfäden bei Parodontalblutungen, Zahnfleischverband, Anwendung eines Lasers
- empfehlenswert: Ursache der Blutung
- ggf. Verordnung von Medikamenten
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- verwendete Materialien
- Spitta Kommentar
- Der notwendige Zeitaufwand muss in der Karteikarte dokumentiert werden.
- Bei erheblichem zusätzlichem Zeitaufwand auch in der OP-Sitzung als selbstständige Leistung abrechenbar.
- Die BEMA 36 (Nbl1) ist als selbstständige Leistung in der gleichen Sitzung neben der die OP-Leistung erfolgt, möglich, jedoch nicht für die alleinige primäre Wundversorgung, wenn kein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand vorhanden war (Wichtig: genaue Dokumentation des Zeitaufwands und der erfolgten Maßnahme).
- Bei Nachblutungen ist die Abrechnung der BEMA 37 auch in einer gesonderten Sitzung möglich.
Außervertraglich
- zusätzliche Oberflächenanästhesie gemäß GOZ 0080
- Der notwendige Zeitaufwand muss in der Karteikarte dokumentiert werden.