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BEMA 43
Entfernen einwurzeliger Zahn (X1)
Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
BEMA 43 Schnellcheck
Punktzahl:10
- Abrechenbar
- je Extraktion
- als einwurzelige Zähne gelten:
- bei den bleibenden Zähnen: alle Frontzähne, im Oberkiefer Zahn fünf, sowie im Unterkiefer die Zähne vier und fünf
- bei den Milchzähnen: alle Frontzähne
- Entfernen der definierten einwurzeligen Zähne (unabhängig von ihrer tatsächlichen Wurzelanzahl)
- Entfernen von Wurzeln oder Wurzelresten der definierten Zähne, ohne zeitlichen Zusammenhang mit Extraktion, falls keine X3 (Bema 44) oder Ost (Bema 47a, Bema 48)
- Entfernen eines o.a. überkronten Zahnes
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Entfernung eines einwurzeligen Zahnes
- Entfernung eines Wurzelrestes eines einwurzeligen Zahnes
- einschließlich primärer Wundversorgung (Auskratzen der Alveole, Glätten von Knochenkanten, Wundreinigung etc.)
- Nicht abrechenbar
- Entfernung von Sequester oder z. B. einer palatinalen Alveolenwand siehe GOÄ 2009 (Bewertungszahl Bema: 12 Punkte)
- Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpern auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen siehe GOÄ 2010 (Bewertungszahl Bema: 43 Punkte)
- Entfernung eines Implantatpfeilers (Privatleistung)
- versuchte bzw. abgebrochene Extraktion
- Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes (Bema 44)
- Entfernung eines tieffrakturierten Zahnes (Bema 44)
- Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie (Bema 47a)
- Entfernung eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie (Bema 48)
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36/Bema 37 Blutstillung
- Bema 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, Bema 41b Leitungsanästhesie
- Bema 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- Bema Ä925a, Bema Ä925b, Bema Ä925c, Bema Ä925d Röntgenaufnahmen
- Bema 23 Entfernung einer Krone, falls verblockt, je Trennstelle
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- GOÄ 2700 Verbandplatte
- Bema 62 Alveolotomie in einem Gebiet von mehr als drei Zähnen in einem Kiefer
- Bema 51a Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Als einwurzelige Zähne gelten
- bei den bleibenden Zähnen:
- alle Frontzähne
- im Oberkiefer Zahn 5
- im Unterkiefer Zahn 4 und Zahn 5
- bei den Milchzähnen:
- alle Frontzähne
Das Entfernung von Wurzeln oder Wurzelresten kann nach der Nummer abgerechnet werden, unter der das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden kann.
- bei den bleibenden Zähnen:
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zur Extraktion
- Zahn
- chirurgische Maßnahmen
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte
- verwendete Materialien
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Entfernung von Wurzeln oder Wurzelresten der o. g. Zähne ist hinsichtlich evtl. Schwierigkeiten in der Karteikarte zu dokumentieren.
Auch bei anatomischen Besonderheiten sind die Abrechnungsbestimmungen einzuhalten.
Das Entfernen eines Wurzelrestes kann nach der Nummer abgerechnet werden, unter welcher das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden müsste.