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BEMA 43
Entfernen einwurzeliger Zahn (X1)

Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung

BEMA 43 Schnellcheck

Punktzahl:10
  • Abrechenbar
    • je Extraktion eines einwurzeligen Zahnes
    • als einwurzelige Zähne gelten:
      • bei den bleibenden Zähnen: alle Frontzähne, im Oberkiefer Zahn fünf, sowie im Unterkiefer die Zähne vier und fünf
      • bei den Milchzähnen: alle Frontzähne
    • Entfernen der definierten einwurzeligen Zähne (unabhängig von ihrer tatsächlichen Wurzelanzahl)
    • Entfernen von Wurzeln oder Wurzelresten der definierten Zähne, ohne zeitlichen Zusammenhang mit Extraktion, falls keine X3 (BEMA 44) oder Ost (BEMA 47a, BEMA 48)
    • Entfernen eines o.a. überkronten Zahnes
    • einschließlich primärer Wundversorgung
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • für die Entfernung eines einwurzeligen Zahnes
    • Entfernung eines Wurzelrestes eines einwurzeligen Zahnes
    • einschließlich primärer Wundversorgung (Auskratzen der Alveole, Glätten von Knochenkanten, Wundreinigung etc.)
  • Nicht abrechenbar
    • für die Entfernung von Sequester oder z. B. einer palatinalen Alveolenwand siehe GOÄ 2009
    • für die Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpern auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen siehe GOÄ 2010
    • für die Entfernung eines Implantatpfeilers (Privatleistung)
    • eine versuchte bzw. abgebrochene Extraktion
    • für die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes (BEMA 44)
    • für die Entfernung eines tieffrakturierten Zahnes (BEMA 44)
    • für die Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie (BEMA 47a)
    • für die Entfernung eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie (BEMA 48)
    • für eine Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (BEMA-Nr. 47b [Hem])
    • neben Nachbehandlungsmaßnahmen gemäß BEMA 38 (N) und 46 (XN) für die gleiche Kieferhälfte/Frontzahnbereich
  • Zusätzlich abrechenbar
  • Vergleich BEMA  GOZ 
check
Abrechenbar
  • je Extraktion eines einwurzeligen Zahnes
  • als einwurzelige Zähne gelten:
    • bei den bleibenden Zähnen: alle Frontzähne, im Oberkiefer Zahn fünf, sowie im Unterkiefer die Zähne vier und fünf
    • bei den Milchzähnen: alle Frontzähne
  • Entfernen der definierten einwurzeligen Zähne (unabhängig von ihrer tatsächlichen Wurzelanzahl)
  • Entfernen von Wurzeln oder Wurzelresten der definierten Zähne, ohne zeitlichen Zusammenhang mit Extraktion, falls keine X3 (BEMA 44) oder Ost (BEMA 47a, BEMA 48)
  • Entfernen eines o.a. überkronten Zahnes
  • einschließlich primärer Wundversorgung
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die Entfernung eines einwurzeligen Zahnes
  • Entfernung eines Wurzelrestes eines einwurzeligen Zahnes
  • einschließlich primärer Wundversorgung (Auskratzen der Alveole, Glätten von Knochenkanten, Wundreinigung etc.)
no-check
Nicht abrechenbar
  • für die Entfernung von Sequester oder z. B. einer palatinalen Alveolenwand siehe GOÄ 2009
  • für die Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpern auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen siehe GOÄ 2010
  • für die Entfernung eines Implantatpfeilers (Privatleistung)
  • eine versuchte bzw. abgebrochene Extraktion
  • für die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes (BEMA 44)
  • für die Entfernung eines tieffrakturierten Zahnes (BEMA 44)
  • für die Entfernung eines Zahnes durch Osteotomie (BEMA 47a)
  • für die Entfernung eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie (BEMA 48)
  • für eine Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes (BEMA-Nr. 47b [Hem])
  • neben Nachbehandlungsmaßnahmen gemäß BEMA 38 (N) und 46 (XN) für die gleiche Kieferhälfte/Frontzahnbereich
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Als einwurzelige Zähne gelten

    • bei den bleibenden Zähnen:
      • alle Frontzähne
      • im Oberkiefer Zahn 5
      • im Unterkiefer Zahn 4 und Zahn 5
    • bei den Milchzähnen:
      • alle Frontzähne

    Das Entfernung von Wurzeln oder Wurzelresten kann nach der Nummer abgerechnet werden, unter der das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden kann.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zur Extraktion
    • Zahn
    • chirurgische Maßnahmen
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte
    • verwendete Materialien
    • ggf. Verordnung von Medikamenten
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Entfernung von Wurzeln oder Wurzelresten der o. g. Zähne ist hinsichtlich evtl. Schwierigkeiten in der Karteikarte zu dokumentieren.

    Auch bei anatomischen Besonderheiten sind die Abrechnungsbestimmungen einzuhalten.

    Das Entfernen eines Wurzelrestes kann nach der Nummer abgerechnet werden, unter welcher das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden müsste.

    Laut Bestimmung zur Leistung nach BEMA-Nr. 43/X1 ist das Entfernen eines Wurzelrestes nach der Nummer abzurechnen, unter der das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden müsste. Ist ein Zahn im Befund als fehlend gekennzeichnet, ein Wurzelrest aber vorhanden, ergänzt ein KZV-interner Hinweis die Abrechnung der Leistung mit der Quartalsabrechnung, z. B.: "KZV: Zahn [...] im Befund als fehlend angegeben, fehlerhafter Befund, Wurzelrest vorhanden"

    Abrechnungstechnisch sind Abweichungen der tatschlichen Wurzelanzahl nicht relevant. Es gelten oben genannte Bestimmungen, das heißt, auch die Entfernung z. B. des Zahnes 15 mit tatsächlich zwei vorhandenen Wurzeln wird nach BEMA 43/X1 abgerechnet. In der Patientenkartei ist die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Wurzeln zu notieren.

    Maßnahmen zur primären Wundversorgung sind mit der chirurgischen Hauptleistung abgegolten. Die Dokumentation der Maßnahmen in der Patientenkartei ist obligat.
    Z. B. primäre Wundversorgung:

    • Knochenränder mit [Instrument] geglättet
    • Wundreinigung, Wundgebiet gespült mit [Name der Spüllösung]
    • Alveole mit scharfem Löffel kürettiert
    • leichte Blutung der Wunde mit [Material] gestillt
    • Wundverschluss durch atraumatische Naht [Anzahl der Nähte/Fäden]
    • Wundverband mit [Material]


    Abgrenzung der Gebührennummern für Zahnentfernungen – das wichtigste in Kürze zusammengefasst

    (0)ExtraktionenOsteotomien
    Einfache Zahnentfernung - ZahnAufwendige Zahnentfernung„Einfache“ Osteotomie - ZahnOsteotomie
    - verlagerter und/oder retinierter Zahn
    - Zahnkeim
    - impaktierter Wurzelrest
    BEMA-Nrn. 43/X1 und 44/X2BEMA-Nr. 45/X3BEMA-Nr. 47a/Ost1BEMA-Nr. 48/Ost2
    - Entfernung des Zahnes oder der Wurzel/n mit Hebel und Zange
    - einschließlich Maßnahmen der primären Wundversorgung
    - ohne Aufklappungsetzt Aufklappung voraus- setzt Aufklappung voraus
    - Entfernung eines tief frakturierten Zahnes;- immer geplanter operativer Eingriff
    - Zahn kann auch während des operativen Eingriffs frakturieren- Röntgendiagnostik vor operativem Eingriff Standard
    - erhöhte Schwierigkeit, operativer Mehraufwand und Anwendung weiterer Hilfsmittel
    operative Maßnahmen:operative Maßnahmen:operative Maßnahmen:
    - Trennung der Wurzeln, Abtragungen der Knochenlamellen der Alveolen oder des marginalen Knochens mit Fräse- Durchtrennung von Schleimhaut und Periost (Schnittführung dokumentieren)- Durchtrennung von Schleimhaut und Periost mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren)
    - Entfernung des tief frakturierten Zahnes oder der Wurzel/n- Bildung eines Mukoperiostlappens- Bildung eines Mukoperiostlappens
    - Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten- Abtragen des Knochens mit Knochenfräse und Freilegen des Zahnes oder der Wurzel- Abtragen des zahnbedeckenden Knochens mit Knochenfräse und Freilegen des verlagerten, retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrest
    - ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten- ggf. Teilen des Zahnes oder der Wurzel/n- Entfernung des verlagerten, retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrests oder der Wurzel/n
    - ggf. Spülung des Wundgebietes- Entfernung des Zahnes oder der Wurzel- Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten
    - ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand)- Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten- ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleiner Zysten
    - ggf. Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material- ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten- ggf. Spülung des Wundgebietes
    - ggf. Spülung des Wundgebietes- ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand)
    - ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand)- Adaption der Wundränder
    - Adaption der Wundränder- Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material
    - Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material
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