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BEMA 03
Zuschlag außerhalb der Sprechstunde (Zu)

Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 Uhr bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen

BEMA 03 Schnellcheck

Punktzahl:15
  • Abrechenbar
    • je Sitzung, als Zuschlagsposition
    • für Leistungen, die der Beschreibung entsprechen
    • bei Einteilung zum Notdienst in den offiziellen Notdienstzeiten je Sitzung zusätzlich zu den erbrachten Leistungen
    • telefonische Beratungen außerhalb der Sprechstunden
    • neben BEMA Ä1 (Beratung) in gleicher Sitzung
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Zuschlag für dringend notwendige zahnärztliche Leistungen
      • außerhalb der Sprechstunde
      • auch im eingeteilten Notdienst
  • Nicht abrechenbar
    • neben Leistungen nach Abschnitt B IV der Gebührenordnung für Ärzte (Visiten, Besuche etc.)
    • als Zuschlag für Visiten, Besuche, Begleitung, Konsil etc. außerhalb der eigenen Praxisräume bzw. des gewöhnlichen Praxisablaufs
    • neben Bema 151 bis Bema 155; hier sind die Zuschläge nach Bema 161, Bema 162 abrechenbar
    • Leistungen an Stammpatienten, wenn die offizielle Sprechstundenzeit identisch mit der zugeteilten Notdienstzeit der Praxis ist
    • während der zugeteilten Notdienstzeit wahrgenommene, geplante Behandlungstermine
    • Leistungen während der üblichen Sprechstunden (z. B. Sprechstunde bis 21.00 Uhr)
    • wenn der Patient noch während der üblichen Sprechstunde erscheint, die Leistung jedoch erst nach Ablauf der Sprechstunde erbracht wird
    • als alleinige Leistung ? Zuschlagsposition zur Hauptleistung
  • Zusätzlich abrechenbar
    • BEMA Ä1 Beratung
    • weitere Leistungen aus dem BEMA, die für die dringend notwendige zahnärztliche Leistung erbracht worden sind
check
Abrechenbar
  • je Sitzung, als Zuschlagsposition
  • für Leistungen, die der Beschreibung entsprechen
  • bei Einteilung zum Notdienst in den offiziellen Notdienstzeiten je Sitzung zusätzlich zu den erbrachten Leistungen
  • telefonische Beratungen außerhalb der Sprechstunden
  • neben BEMA Ä1 (Beratung) in gleicher Sitzung
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Zuschlag für dringend notwendige zahnärztliche Leistungen
    • außerhalb der Sprechstunde
    • auch im eingeteilten Notdienst
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Leistungen nach Abschnitt B IV der Gebührenordnung für Ärzte (Visiten, Besuche etc.)
  • als Zuschlag für Visiten, Besuche, Begleitung, Konsil etc. außerhalb der eigenen Praxisräume bzw. des gewöhnlichen Praxisablaufs
  • neben Bema 151 bis Bema 155; hier sind die Zuschläge nach Bema 161, Bema 162 abrechenbar
  • Leistungen an Stammpatienten, wenn die offizielle Sprechstundenzeit identisch mit der zugeteilten Notdienstzeit der Praxis ist
  • während der zugeteilten Notdienstzeit wahrgenommene, geplante Behandlungstermine
  • Leistungen während der üblichen Sprechstunden (z. B. Sprechstunde bis 21.00 Uhr)
  • wenn der Patient noch während der üblichen Sprechstunde erscheint, die Leistung jedoch erst nach Ablauf der Sprechstunde erbracht wird
  • als alleinige Leistung ? Zuschlagsposition zur Hauptleistung
check
Zusätzlich abrechenbar
  • BEMA Ä1 Beratung
  • weitere Leistungen aus dem BEMA, die für die dringend notwendige zahnärztliche Leistung erbracht worden sind
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Wird eine dringend notwendige zahnärztliche Leistung ausgeführt, so erhält der Zahnarzt den einmaligen Zuschlag nur, sofern er nicht während dieser Zeit üblicherweise seine Sprechstunde abhält oder seine Bestellpraxis ausübt oder wenn der Kranke nicht bereits vor Ablauf der Sprechstunde in den Praxisräumen des Zahnarztes anwesend war.
    2. Bei Leistungen außerhalb der Sprechstunde (nicht an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht) ist die Uhrzeit anzugeben.
    3. Eine Leistung nach Nr. 03 kann nicht neben Leistungen nach Nrn. 151 bis 173 und nicht neben Leistungen nach Nrn. 55, 56, 61, 62 aus Abschnitt B IV der GOÄ abgerechnet werden.
  • Dokumentation
    • Ggf. Uhrzeit unter Bemerkung; die Angabe der Uhrzeit erfolgt ohne Punkt oder Komma, z. B. 1815 = 18.15 Uhr.
    • Die Angabe ist nicht erforderlich:
      • an Sonn- und Feiertagen und
      • bei Nacht (20.00 bis 8.00 Uhr)
    • Grund für die dringend notwendige zahnärztliche Leistung, z. B. Schmerzen
  • Spitta Kommentar

    Im Notfall dokumentieren; KZVen prüfen bezüglich

    Den Zuschlag Bema 03 erhält der Zahnarzt nur für Leistungen
    - außerhalb der Sprechstunde
    - wenn der Patient nicht schon während der Sprechzeit in der Praxis war
    - für dringend notwendige zahnärztliche Leistungen = das heißt nur für eine Notfallbehandlung

    Der Zuschlag kann nicht abgerechnet werden
    - während der üblichen Sprechzeiten
    - wenn der Patient bereits während der üblichen Sprechzeiten in der Praxis anwesend war
    - wenn es sich nicht um einen Notfall handelt
    - wenn der Patient einbestellt worden ist
    - wenn am Samstag reguläre Sprechzeiten sind

    Die Uhrzeit muss dokumentiert und angegeben werden
    - außerhalb der Sprechzeiten, mit Ausnahme an Sonn- und Feiertagen oder bei Nacht

    Beispiel Nr. 1

    (0)

    Patient kommt ungeplant im Notdienst mit akuten Schmerzen.Patient kommt wegen anhaltender Beschwerden am nächsten Tag nochmals in die Praxis.
    Tag, UhrzeitSamstag, 3. August, 10.00 Uhr (regulärer Notdienst)Sonntag, 4. August, 10.00 Uhr
    BEMA0303

    BEMA 03 ist abrechnungsfähigBEMA 03 ist abrechnungsfähig

    - im Notfall und
    - außerhalb der Sprechstunde im Notdienst.
    - Die Uhrzeit muss angegeben und dokumentiert werden.
    - an Sonn- und Feiertagen und
    - außerhalb der Sprechstunde.
    - Die Uhrzeit muss nicht angegeben werden.

    Erläuterung:
    - Die Leistung ist außerhalb der Sprechstunde,
    - nicht an einem Sonn- oder Feiertag und
    - nicht bei Nacht.
    Erläuterung:
    - Die Leistung ist außerhalb der Sprechstunde,
    - jedoch an einem Sonn- oder Feiertag.

    Beispiel Nr. 2

    (0)

    Patient kommt ungeplant im Notdienst mit akuten Schmerzen.Patient kommt wegen anhaltender Beschwerden am nächsten Tag nochmals in die Praxis.
    Tag, UhrzeitSamstag, 3. August, 10.00 Uhr (regulärer Notdienst)Sonntag, 4. August, 10.00 Uhr
    BEMA03-

    BEMA 03 ist abrechnungsfähigBEMA 03 ist nicht abrechnungsfähig.

    - im Notfall und
    - außerhalb der Sprechstunde im Notdienst.
    - Die Uhrzeit muss angegeben werden.
    -

    Erläuterung:
    - Die Leistung ist außerhalb der Sprechstunde,
    - nicht an einem Sonn- oder Feiertag und
    - nicht bei Nacht.
    Erläuterung:
    - Die Leistung ist außerhalb der Sprechstunde im Notdienst,
    - jedoch handelt es sich um keinen Notfall, da ein Termin vereinbart wurde.

    Beispiel Nr. 3

    (0)

    Patient kommt ungeplant mit starken Schmerzen um 18.15 Uhr außerhalb der regulären Sprechzeit in die Praxis. Der Behandler und eine ZFA sind noch in der Praxis, eine Notfallbehandlung wird durchgeführt.Patient kommt ungeplant mit starken Schmerzen um 17.45 Uhr innerhalb der regulären Sprechzeiten in die Praxis. Der Patient nimmt im Wartezimmer Platz und wird um 18.15 Uhr behandelt.
    Tag, UhrzeitMontag, 18.15 Uhr, außerhalb der regulären SprechzeitMontag, 17.45 Uhr Ankunft innerhalb der regulären Sprechzeit, 18.15 Uhr Behandlung außerhalb der regulären Sprechzeit
    BEMA03-

    BEMA 03 ist abrechnungsfähigBEMA 03 ist nicht abrechnungsfähig.

    - im Notfall und
    - außerhalb der Sprechstunde.
    - Die Uhrzeit muss angegeben werden.
    -

    Erläuterung:
    - Die Leistung ist außerhalb der Sprechstunde,
    - nicht an einem Sonn- oder Feiertag und
    - nicht bei Nacht.
    Erläuterung:
    - Der Patient kam innerhalb der regulären Sprechzeit in die Praxis.

    Beispiel Nr. 4

    (0)

    Patient kommt ungeplant mit starken Schmerzen um 07.00 Uhr außerhalb der regulären Sprechzeit in die Praxis. Der Behandler und eine ZFA sind bereits in der Praxis und führen vor Praxisbeginn eine Notfallbehandlung durchPatient kommt um 20.45 Uhr innerhalb der Abendsprechstunde mit starken Schmerzen in die Praxis
    Tag, UhrzeitMontag, 07.00 Uhr, außerhalb der regulären SprechzeitMontag, 20.45 Uhr Ankunft innerhalb der regulären Sprechzeit, 21.15 Uhr Behandlung außerhalb der regulären Sprechzeit
    BEMA03-

    BEMA 03 ist abrechnungsfähigBEMA 03 ist nicht abrechnungsfähig.

    - im Notfall und
    - außerhalb der Sprechstunde
    - Die Uhrzeit muss angegeben werden.
    -

    Erläuterung:
    - Die Leistung ist außerhalb der Sprechstunde,
    - nicht an einem Sonn- oder Feiertag und
    - nicht bei Nacht.
    Erläuterung:
    - Patient kam innerhalb der regulären Sprechzeit in die Praxis.
    - Kommt der Patient innerhalb der regulären Sprechzeit in die Praxis, ist es für die Abrechnung der BEMA 03 unerheblich, wenn er aufgrund einer Wartezeit erst nach Praxisende behandelt werden kann.

    Beispiel Nr. 5

    (0)

    Patient ruft um 22.00 Uhr abends beim Zahnarzt zu Hause an. Nach einer Extraktion hat er noch Schmerzen und möchte einen Rat des Zahnarztes. Der Zahnarzt führt eine telefonische Beratung durch.Patient ruft um 22.00 Uhr abends beim Zahnarzt zu Hause an. Eine neue Prothese wurde am gleichen Tag eingegliedert. Der Patient hat keine Schmerzen, jedoch noch Fragen zur häuslichen Prothesenpflege am Abend. Der Zahnarzt führt eine telefonische Beratung durch
    Tag, UhrzeitMontag, 22.00 Uhr außerhalb der regulären SprechzeitMontag, 20.00 Uhr außerhalb der regulären Sprechzeit kein Notfall!
    BEMA03-

    BEMA 03 ist abrechnungsfähigBEMA 03 ist nicht abrechnungsfähig.

    - im Notfall und
    - außerhalb der Sprechstunde
    - Die Uhrzeit muss nicht angegeben werden.

    Erläuterungen:
    - Die Leistung ist außerhalb der Sprechstunde und
    - bei Nacht.
    Erläuterung:
    - Es handelt sich um keinen Notfall.