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BEMA 27
Pulpotomie (Pulp)

Pulpotomie

BEMA 27 Schnellcheck

Punktzahl:29
check
Abrechenbar
  • je Zahn einmal
  • am symptomlosen bleibenden Zahn mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum
  • bei Milchzähnen nur bei zusätzlicher Abrechnung in gleicher Sitzung von Füllungen nach den Nrn. BEMA 13a, BEMA 13b, BEMA 13c und BEMA 13d, oder einer konfektionierten Krone nach BEMA 14
  • nur bei Kindern und Jugendlichen
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • einschließlich Abtragen des Pulpendaches
  • Amputation der koronalen Pulpa
  • Spülung und Blutstillung
  • Aufbringen eines Überkappungspräparates
  • einschließlich provisorischer/temporärer Verschluss am bleibenden Zahn
no-check
Nicht abrechenbar
  • am symptomlosen bleibenden Zahn mit abgeschlossenem Wurzelwachstum
  • neben BEMA 11 (provisorischer Verschluss)
  • neben BEMA 25 (indirekte Überkappung) in derselben Sitzung am selben Zahn
  • neben BEMA 26 (direkte Überkappung) in derselben Sitzung am selben Zahn
  • bei erwachsenen Patienten
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa am Milchzahn und am symptomlosen bleibenden Zahn mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum einschließlich Abtragen des Pulpendaches, Amputation der koronalen Pulpa, Spülung und Blutstillung, Aufbringen eines Überkappungspräparates, je Zahn

    Eine Leistung nach Nr. 27 ist bei Milchzähnen nur abrechnungsfähig, wenn in derselben Sitzung eine der Nrn. 13a bis h oder 14 erbracht wird.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Zahn
    • Alter des Patienten
    • verwendete Materialien/Medikament
  • Spitta-Kommentar
    • Die Leistung ist nur bei Kindern und Jugendlichen abrechnungsfähig.
    • Die BEMA 27 ist nur abrechnungsfähig
      • an symptomlosen bleibenden Zähnen mit noch nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum
      • an Milchzähnen, sofern der Milchzahn in gleicher Sitzung mit einer Füllung gemäß den BEMA 13a13d oder einer Milchzahnkrone gemäß BEMA 14 versorgt wird
    • Die BEMA 28 (VitE) ist für denselben Zahn nur in Ausnahmefällen in der Folgesitzung abrechenbar.
    • Die Materialkosten sind mit der Gebühr abgegolten.
    • Wurzelkanalbehandlung oder Extraktion im Anschluss an eine Pulpotomie:
      Ist nach erfolgter Pulpotomie eine Wurzelkanalbehandlung oder im ungünstigsten Fall eine Extraktion notwendig, kann im Ausnahmefall in der ersten Sitzung die BEMA 27 als auch die endodontische oder chirurgische Maßnahme in der Folgesitzung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
    • Pulpotomie nach erfolgter direkter oder indirekter Pulpenüberkappung:
      Ist nach erfolgter indirekter oder direkter Pulpenüberkappung gemäß BEMA 25/26 in der Folgesitzung eine Pulpotomie notwendig, so kann dafür die BEMA 27 abgerechnet werden. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist einzuhalten.
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