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BEMA 61
Korrektur Lippenbändchen (Dia)

Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale

BEMA 61 Schnellcheck

Punktzahl:72
check
Abrechenbar
  • für das Lösen, Verlegen und Fixieren
  • Lösen des Lippenbändchens und Durchtrennung der transseptalen Fasern sowie des Knochenseptums zum Lückenschluss zwischen den oberen mittleren Schneidezähnen (Trema)
  • nur abrechenbar, wenn das Septum durchtrennt wird
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Lösen des Lippenbändchens
  • Durchtrennen des knöchernen Septums
  • Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens
  • einschließlich primärer Wundversorgung
no-check
Nicht abrechenbar
  • bei alleiniger Durchtrennung des Lippenbändchen siehe Bema 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder)
  • bei zahnlosem Kiefer siehe Bema 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder)
  • bei unechtem Diastema (Lücke durch Raumüberschuss bei Agenesie der seitlichen Schneidezähne, bei nasopalatinaler Zyste, Diastase etc.)
  • Beseitigung eines Schlotterkamms (Bema 57)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Eine Leistung nach Nr. 61 kann nur abgerechnet werden, wenn das Septum durchtrennt wird.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Name der Bezugs-/Betreuungs-/Begleitperson, die anwesend war/mit der gesprochen wurde – ggf. auch, in welchem Verwandtschaftsverhältnis diese Person zum Patienten steht
    • Inhalte der Aufklärung und die Einwilligung der sorgeberechtigten Person/en, ggf. des gesetzlichen Vertreters in die Behandlung
    • ggf. Einverständnis der Sorge-/Erziehungsberechtigten
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
    • Zahn/Region
    • vorgenommene chirurgische Maßnahmen, z. B. Glättung und Entfernung von Knochenkanten und Knochengraten von Lamellen, präprothetische Formung des Alveolarknochens, knochenmodellierende Osteotomie
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Die Bema 61 ist abrechnungsfähig unabhängig von der Genehmigung eines KFO-Behandlungsplanes.