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BEMA 61
Korrektur Lippenbändchen (Dia)
Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale
BEMA 61 Schnellcheck
Punktzahl:72
- Abrechenbar
- für das Lösen, Verlegen und Fixieren
- Lösen des Lippenbändchens und Durchtrennung der transseptalen Fasern sowie des Knochenseptums zum Lückenschluss zwischen den oberen mittleren Schneidezähnen (Trema)
- nur abrechenbar, wenn das Septum durchtrennt wird
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Lösen des Lippenbändchens
- Durchtrennen des knöchernen Septums
- Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- bei alleiniger Durchtrennung des Lippenbändchen siehe Bema 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder)
- bei zahnlosem Kiefer siehe Bema 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder)
- bei unechtem Diastema (Lücke durch Raumüberschuss bei Agenesie der seitlichen Schneidezähne, bei nasopalatinaler Zyste, Diastase etc.)
- Beseitigung eines Schlotterkamms (Bema 57)
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36/Bema 37 Blutstillung
- Bema 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, Bema 41b Leitungsanästhesie
- Bema 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- kieferorthopädische Leistungen
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- Bema Ä925–Bema Ä935 Röntgendiagnostik
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Eine Leistung nach Nr. 61 kann nur abgerechnet werden, wenn das Septum durchtrennt wird.
- Dokumentation
- Datum
- Name der Bezugs-/Betreuungs-/Begleitperson, die anwesend war/mit der gesprochen wurde – ggf. auch, in welchem Verwandtschaftsverhältnis diese Person zum Patienten steht
- Inhalte der Aufklärung und die Einwilligung der sorgeberechtigten Person/en, ggf. des gesetzlichen Vertreters in die Behandlung
- ggf. Einverständnis der Sorge-/Erziehungsberechtigten
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Region
- vorgenommene chirurgische Maßnahmen, z. B. Glättung und Entfernung von Knochenkanten und Knochengraten von Lamellen, präprothetische Formung des Alveolarknochens, knochenmodellierende Osteotomie
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die Bema 61 ist abrechnungsfähig unabhängig von der Genehmigung eines KFO-Behandlungsplanes.