Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen

BEMA Ä935d
Teilaufnahme Schädel, Orthopantomogramm, Panoramaaufnahme, Halbseitenaufnahme

Orthopantomogramm sowie Panoramaaufnahmen oder Halbseitenaufnahmen aller Zähne des Ober- und Unterkiefers

BEMA Ä935d Schnellcheck

Punktzahl:36
  • Abrechenbar
    • einmal für die Darstellung aller Zähne beider Kiefer, einschließlich deren Beurteilung und die schriftliche Dokumentation des Befundes, mittels
      • Orthopantomogramm oder
      • zweier Panoramaaufnahmen jeweils des Ober- und Unterkiefers oder
      • zweier Halbseitenaufnahmen
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • für das Erstellen von Teilaufnahmen des Schädels
    • Beurteilung der Röntgenaufnahme
    • schriftliche Befunddokumentation
    • Aufnahmekosten, Material für Röntgenfilme, Aufbewahrungs- und Archivierungskosten sind mit der Gebühr abgegolten
    • BEMA-Nrn. Ä935ac = je Aufnahme
    • BEMA-Nr. Ä935d = für zwei Panoramaaufnahmen je Ober- und Unterkiefer, zwei Halbseitenaufnahmen oder ein Orthopantomogramm
  • Nicht abrechenbar
  • Zusätzlich abrechenbar
    • BEMA Ä935a für Kiefergelenkaufnahme
    • auch mehrfach in gleicher Sitzung, sofern radiologische Verlaufskontrollen bei chirurgischen Maßnahmen erforderlich und Röntgenaufnahmen kleineren Umfangs (nach BEMA Ä925a ff., BEMA Ä934a ff., BEMA Ä935a bis c) nicht ausreichen.
    • BEMA Ä925a zusätzlich für jede radiologische Verlaufskontrolle in gleicher Sitzung bei
      • endodontischen Maßnahmen
      • chirurgischen Maßnahmen
  • Vergleich BEMA  GOÄ 
check
Abrechenbar
  • einmal für die Darstellung aller Zähne beider Kiefer, einschließlich deren Beurteilung und die schriftliche Dokumentation des Befundes, mittels
    • Orthopantomogramm oder
    • zweier Panoramaaufnahmen jeweils des Ober- und Unterkiefers oder
    • zweier Halbseitenaufnahmen
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für das Erstellen von Teilaufnahmen des Schädels
  • Beurteilung der Röntgenaufnahme
  • schriftliche Befunddokumentation
  • Aufnahmekosten, Material für Röntgenfilme, Aufbewahrungs- und Archivierungskosten sind mit der Gebühr abgegolten
  • BEMA-Nrn. Ä935ac = je Aufnahme
  • BEMA-Nr. Ä935d = für zwei Panoramaaufnahmen je Ober- und Unterkiefer, zwei Halbseitenaufnahmen oder ein Orthopantomogramm
no-check
Nicht abrechenbar
check
Zusätzlich abrechenbar
  • BEMA Ä935a für Kiefergelenkaufnahme
  • auch mehrfach in gleicher Sitzung, sofern radiologische Verlaufskontrollen bei chirurgischen Maßnahmen erforderlich und Röntgenaufnahmen kleineren Umfangs (nach BEMA Ä925a ff., BEMA Ä934a ff., BEMA Ä935a bis c) nicht ausreichen.
  • BEMA Ä925a zusätzlich für jede radiologische Verlaufskontrolle in gleicher Sitzung bei
    • endodontischen Maßnahmen
    • chirurgischen Maßnahmen
  • Abrechnungsbestimmung

    Zu den Nrn. Ä925, 934, 935

    1. Bis zu drei nebeneinanderstehende Zähne oder das Gebiet ihrer Wurzelspitzen sind – soweit dies nach den individuellen anatomischen Verhältnissen möglich ist – mit einer Aufnahme zu erfassen.
    2. Bei unterschiedlicher klinischer Situation im Rahmen endodontischer oder chirurgischer Behandlung sind in derselben Sitzung erbrachte Röntgenaufnahmen je Aufnahme nach Nr. Ä925a abrechnungsfähig.
    3. Die Darstellung beider Kiefer durch ein Orthopantomogramm schließt die gleichzeitige Anfertigung eines Rö-Status nach Nr. Ä925d aus. Eine zusätzliche Gelenkaufnahme ist bei der Abrechnung zu kennzeichnen.
    4. Bissflügelaufnahmen zur Kariesfrüherkennung werden nach Geb.-Nr. Ä925a oder b abgerechnet und sind bei der Abrechnung zu kennzeichnen.
    5. Röntgenaufnahmen sind auch bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen auf dem Erfassungsschein abzurechnen. Dies ist bei der Abrechnung zu kennzeichnen.


    Zu den Nrn. Ä925 bis Ä935

    Mit der Abrechnung der Nrn. Ä925 bis Ä935 sind auch die Beurteilung und die obligatorische schriftliche Befunddokumentation abgegolten.

  • Dokumentation
    • Aufnahme
    • Grund der Röntgenaufnahme
    • Befund, Auswertung
    • weitere Hinweise, z. B.: Wann war die letzte Röntgenaufnahme, besteht eine Schwangerschaft usw.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Mit der Abrechnung der BEMA Ä935d sind auch die Beurteilung und die obligatorische schriftliche Befunddokumentation abgegolten.

      Gemäß § 2 Abs. 4 BMV-Z (Einleitung des Gutachterverfahrens) sind dem von der gesetzlichen Krankenkasse beauftragen Gutachter die erforderlichen Behandlungs- und Befundunterlagen (z. B. Modelle, Röntgenaufnahmen) unverzüglich zuzuleiten.

      Röntgenaufnahmen für die Planung einer PAR-Behandlung sollen die aktuelle Situation darstellen und gem. Anlage 5 § 2 Abs. 2 BMV-Z (Gutachten PAR) nicht älter als 6 Monate sein.

      Bei der Anfertigung eines OPGs anstelle eines PAR-Status ist die Darstellung des Frontzahngebietes kritisch zu prüfen.

      Dies gilt für folgende Aufnahmen und Techniken

      • Orthopantomogramm, mit Erfassung aller Zähne in einer Aufnahme
      • Schichtaufnahmen des Ober- und Unterkiefers in einer Aufnahme während einer Röntgenserie
      • Isolierte Aufnahmen von Oberkiefer und Unterkiefer in einer Röntgenserie (z. B. Status X für Ober- und Unterkiefer)
      • Halbseitentechnik, d.h. linke Ober- und Unterkieferseite und rechte Ober- und Unterkieferseite in einer Röntgenserie
      • Die Darstellung beider Kiefer durch ein Orthopantomogramm schließt die gleichzeitige Anfertigung eines Rö-Status nach BEMA Ä925d aus. Zusätzliche Gelenkaufnahmen sind zu begründen.

      Bei Röntgenaufnahmen sind Begründungen anzugeben. Hierfür sind in der Bemerkungsspalte folgende Ziffern zu verwenden:
      0 = Bissflügelaufnahmen
      1 = konservierend-chirurg. Behandlung
      2 = Gelenkaufnahme
      3 = kieferorthopädische Behandlung
      4 = Par-Behandlung
      5 = Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

    • Privatleistungen beim Kassenpatienten


      Ggf. privat berechenbar
      Berechnung nach GOZ und Privatvereinbarung:

      • neue Röntgenuntersuchungsmethoden


      Privatberechnung nach Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z:

      • computergesteuerte Tomographie (CT, DVT) GOÄ 5370, zzgl. computergesteuerte Analyse GOÄ 5377
      • Arthroskopie, ggf. Probeexzision GKV-GOÄ 3300
      • mehrmalige Wiederholungen der Aufnahmen
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!