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BEMA 58
Knochenresektion am Alveolarfortsatz (KnR)
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung
BEMA 58 Schnellcheck
Punktzahl:48
- Abrechenbar
- je Resektion in Kieferhälfte bzw. Frontzahnbereich je Sitzung (d. h. max. 4-mal je Sitzung)
- für Knochenresektion am Alveolarfortsatz
- Leistung am ausgeheilten Kiefer
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Knochenresektion am Alveolarfortsatz
- am ausgeheilten Kiefer
- zur Formung des Prothesenlagers
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36/Bema 37 Nachblutungen
- Bema 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, Bema 41b Leitungsanästhesie
- Bema 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- Bema Ä925a, Bema Ä925b, Bema Ä925c, Bema Ä925d Röntgenaufnahmen
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- GOÄ 2700 Verbandsplatte, zzgl. Material- und Laborkosten
- GOÄ 2702 Umarbeiten der vorhandenen Prothese zur Verbandplatte
- Bema 59, Bema 60 Sulkusplastiken
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
- Eine Leistung nach Nr. 58 kann nur abgerechnet werden, wenn sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Entfernen von Zähnen oder einer Osteotomie erbracht wird.
- Eine Leistung nach Nr. 58 kann nicht abgerechnet werden, wenn eine Osteotomie in derselben Sitzung in derselben Kieferhälfte oder dem Frontzahnbereich erbracht wird.
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Region
- Indikation für die Durchführung der chirurgische Maßnahme, z. B. Knochenkanten und Knochengrate von Lamellen nach vorausgegangener (ausgeheilten) Extraktion oder Osteotomie, anatomische Veränderungen am Kiefer, wie anlagebedingte Exostosen, Torus palatinus, distolaterale Knochenwülste im Bereich der Molaren etc.
- Vorgenommene chirurgische Maßnahmen
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die Knochenresektion am Alveolarfortsatz erfolgt am ausgeheilten Kiefer. Dabei entscheidet der Behandler ob die Ausheilung bereits vorliegt.
Eine zeitliche Vorgabe existiert nicht.
Es handelt sich um eine präprothetische Maßnahme zur Formung des Prothesenlagers.