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BEMA 58
Knochenresektion am Alveolarfortsatz (KnR)

Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte als selbständige Leistung, je Sitzung

BEMA 58 Schnellcheck

Punktzahl:48
check
Abrechenbar
  • je Resektion in Kieferhälfte bzw. Frontzahnbereich je Sitzung (d. h. max. 4-mal je Sitzung)
  • für Knochenresektion am Alveolarfortsatz
  • Leistung am ausgeheilten Kiefer
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Knochenresektion am Alveolarfortsatz
  • am ausgeheilten Kiefer
  • zur Formung des Prothesenlagers
  • einschließlich primärer Wundversorgung
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Extraktion oder Osteotomie in derselben Kieferhälfte/Frontzahnbereich in derselben Sitzung
  • o. g. Leistung am nicht ausgeheilten Kiefer: siehe Bema 62 (Alv)
  • Beseitigen eines Schlotterkamms (Bema 57)
  • neben chirurgischer Wundrevision (Bema 46)
  • für das beseitigen störender Muskelansätze (Bema 57)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Eine Leistung nach Nr. 58 kann nur abgerechnet werden, wenn sie nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Entfernen von Zähnen oder einer Osteotomie erbracht wird.
    2. Eine Leistung nach Nr. 58 kann nicht abgerechnet werden, wenn eine Osteotomie in derselben Sitzung in derselben Kieferhälfte oder dem Frontzahnbereich erbracht wird.
  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
    • Zahn/Region
    • Indikation für die Durchführung der chirurgische Maßnahme, z. B. Knochenkanten und Knochengrate von Lamellen nach vorausgegangener (ausgeheilten) Extraktion oder Osteotomie, anatomische Veränderungen am Kiefer, wie anlagebedingte Exostosen, Torus palatinus, distolaterale Knochenwülste im Bereich der Molaren etc.
    • Vorgenommene chirurgische Maßnahmen
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Die Knochenresektion am Alveolarfortsatz erfolgt am ausgeheilten Kiefer. Dabei entscheidet der Behandler ob die Ausheilung bereits vorliegt.

    Eine zeitliche Vorgabe existiert nicht.

    Es handelt sich um eine präprothetische Maßnahme zur Formung des Prothesenlagers.