BEMA - Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
Allgemeine Hinweise ZE
Vorbereitende Maßnahmen, Abformung, Bissnahme für das Erstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung
Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig
Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone oder provisorischer Ersatz eines fehlenden Zahnes durch ein Brückenglied
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone
Einzelzahnversorgung vestibulär verblendete Verblendkrone
Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Teilkrone
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone mit Stiftverankerung
Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20
Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach der Nr. 19 oder 21
Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken
Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, metallische Vollkrone
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn, vestibulär verblendete Verblendkrone
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn, metallische Teilkrone
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, je Pfeilerzahn, Teleskop-/Konuskrone
Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit disparallelen Pfeilern zusätzlich zu den Nrn. 91a bis c
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, je Spanne
Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit einem Flügel
Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit zwei Flügeln
Teilleistungen nach den Nrn. 90 bis 92 bei nicht vollendeten Leistungen
Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 93a und 93 b
Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern
Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern
Erneuerung und Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
Abnahme und Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke
Wiedereingliederung einer einflügeligen Adhäsivbrücke
Wiedereingliederung einer zweiflügeligen Adhäsivbrücke
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen
Totale Prothese / Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer
Totale Prothese / Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer
Abdruck mit individuellem oder individualisiertem Löffel, je Kiefer
Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage
Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 97a oder b zusätzlich
Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 zusätzlich je Prothese, nur abrechnungsfähig bei Interimsprothesen
Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und Stützvorrichtungen – nicht bei Interimsprothesen
Verwendung von gegossenen komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder nach 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen –
Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen
Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen
Teilleistungen nach den Nrn. 96, 97 und 98 bei nicht vollendeten Leistungen
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese kleinen Umfanges (ohne Abformung)
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)
Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren
Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer
Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer