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BEMA 98b
Funktionsabformung mit individuellem Löffel, OK

Funktionsabformung mit individuellem Löffel, OK

BEMA 98b Schnellcheck

Punktzahl:57
  • Abrechenbar
    • Funktionsabformungen mit Oberkiefer mit individuellem Löffel, u.a.:
      • phonetische Abformung
      • Schluckabformung
      • Kompressionsabformung
    • Funktionsabformung mit vorhandener und vorbereiteter (umgearbeiteter) Prothese -> Bemerkungsfeld HKP: Funktionsabformung via vorhandener Prothese
    • bei zahnlosem oder stark reduziertem Restgebiss (bis zu drei Zähnen)
    • im Zusammenhang mit Bema 98a bei der Anfertigung von Cover-Denture-Prothesen, wenn für die Herstellung der Innenteleskopkronen oder Wurzelstiftkappen eine individualisierte Abformung notwendig wurde -im Zusammenhang mit der ZE-Richtlinie 36b und die BEMA-Nrn. 98bi und 98ci für die Anfertigung einer Supraprothese bei vorliegender Kieferatrophie
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Funktionsabformung mit individuellem Löffel
  • Nicht abrechenbar
    • in Verbindung mit Wiederherstellungsmaßnahmen nach Bema 100 ff.
    • ausschließlich wegen Verwendung bestimmter Abformmaterialien
  • Vergleich BEMA  GOZ 
check
Abrechenbar
  • Funktionsabformungen mit Oberkiefer mit individuellem Löffel, u.a.:
    • phonetische Abformung
    • Schluckabformung
    • Kompressionsabformung
  • Funktionsabformung mit vorhandener und vorbereiteter (umgearbeiteter) Prothese -> Bemerkungsfeld HKP: Funktionsabformung via vorhandener Prothese
  • bei zahnlosem oder stark reduziertem Restgebiss (bis zu drei Zähnen)
  • im Zusammenhang mit Bema 98a bei der Anfertigung von Cover-Denture-Prothesen, wenn für die Herstellung der Innenteleskopkronen oder Wurzelstiftkappen eine individualisierte Abformung notwendig wurde -im Zusammenhang mit der ZE-Richtlinie 36b und die BEMA-Nrn. 98bi und 98ci für die Anfertigung einer Supraprothese bei vorliegender Kieferatrophie
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Funktionsabformung mit individuellem Löffel
no-check
Nicht abrechenbar
  • in Verbindung mit Wiederherstellungsmaßnahmen nach Bema 100 ff.
  • ausschließlich wegen Verwendung bestimmter Abformmaterialien
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Leistungen nach Nr. 98b sind bei zahnlosem Kiefer und bei stark reduziertem Restgebiss – in der Regel bis zu 3 Zähnen – abrechnungsfähig.
    2. Bei der Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine implantatgetragene totale Prothese in den vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmefällen gem. § 30 Abs. 1 Satz 5 SGB V sind die Nrn. 98b und 98c abrechnungsfähig und bei der Abrechnung als 98b i und 98c i zu kennzeichnen.

    Abrechnungsbestimmung zu Bema 96 bis Bema 100

    Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig. Die zusätzliche Abrechnung von vertragszahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.

  • Spitta Kommentar

    Zu Bema 96 bis Bema 100 Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.