Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 90
Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker
Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker
BEMA 90 Schnellcheck
- Abrechenbar
- für die Verwendung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker als Verbindungselement
- in Verbindung mit der Cover-Denture-Prothese
- bei Verankerung im Wurzelkanal des endodontisch vorbehandelten Zahnes
- ausschließlich bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen im Kiefer
Besonderheiten
- für die Verwendung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker als Verbindungselement
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Präparation der Kavität
- Abformung
- Einprobe
- Einzementieren
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Untersuchungen und Beratungen (Bema Ä1, Bema 01, Bema 04)
- Konservierende, chirurgische Vorbehandlung
- Sensibilitätsprüfung (Bema 8)
- Röntgendiagnostik (Bema Ä925–Bema Ä925)
- Schmerzausschaltung (Bema 40, Bema 41)
- anschließende Überkronung (Bema 20, Bema 91)
- besondere Maßnahmen beim Präparieren (Bema 12)
- Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe in der Präparationssitzung (Bema 49)
- provisorische Versorgung (Bema 21)
- besondere Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel (Bema 98a)
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Mit einer Leistung nach der Nr. 90 sind folgende Leistungen abgegolten: Präparation der Kavität, Abformung, Einprobe, Einzementieren.
Eine Leistung nach der Nr. 90 ist nur im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer abrechnungsfähig.
- Kommentare
- Privatleistungen beim Kassenpatienten
- Wurzelstiftkappen ohne Kugelknopfanker
- Wurzelkappen ohne Stiftverankerung
- endodontisch und parodontologisch unsicherer Prognose
- Gleichartige Versorgung
- Die GOZ 2197 ist bei adhäsiver Befestigung neben der Bema 90 abrechenbar (siehe Schnittstelle Bema – GOZ der KZBV). Die Krone selbst bleibt in der Bema.
- Privatleistungen beim Kassenpatienten