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BEMA 90
Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker
Versorgung eines Zahnes durch eine Wurzelstiftkappe mit Verankerung im Wurzelkanal mit Kugelknopfanker
BEMA 90 Schnellcheck
Punktzahl:154
- Abrechenbar
- für die Verwendung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker als Verbindungselement
- in Verbindung mit der Cover-Denture-Prothese
- bei Verankerung im Wurzelkanal des endodontisch vorbehandelten Zahnes
- ausschließlich bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen im Kiefer
Besonderheiten
- für die Verwendung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker als Verbindungselement
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Präparation der Kavität
- Abformung
- Einprobe
- Einzementieren
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Untersuchungen und Beratungen (Bema Ä1, Bema 01, Bema 04)
- Konservierende, chirurgische Vorbehandlung
- Sensibilitätsprüfung (Bema 8)
- Röntgendiagnostik (Bema Ä925–Bema Ä925)
- Schmerzausschaltung (Bema 40, Bema 41)
- anschließende Überkronung (Bema 20, Bema 91)
- besondere Maßnahmen beim Präparieren (Bema 12)
- Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe in der Präparationssitzung (Bema 49)
- provisorische Versorgung (Bema 21)
- besondere Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel (Bema 98a)
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Mit einer Leistung nach der Nr. 90 sind folgende Leistungen abgegolten: Präparation der Kavität, Abformung, Einprobe, Einzementieren.
Eine Leistung nach der Nr. 90 ist nur im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer abrechnungsfähig.
- Kommentare
- Privatleistungen beim Kassenpatienten
- Wurzelstiftkappen ohne Kugelknopfanker
- Wurzelkappen ohne Stiftverankerung
- endodontisch und parodontologisch unsicherer Prognose
- Gleichartige Versorgung
- Die GOZ 2197 ist bei adhäsiver Befestigung neben der Bema 90 abrechenbar (siehe Schnittstelle Bema – GOZ der KZBV). Die Krone selbst bleibt in der Bema.
- Privatleistungen beim Kassenpatienten