Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 96c
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen
Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen
c) zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen
BEMA 96c Schnellcheck
- Abrechenbar
- Für die Versorgung eines Lückengebisses mit einer partiellen Prothese (Teilprothese) von mehr als 8 fehlenden Zähnen
Kombinierter Zahnersatz
- nur in Verbindung mit Teleskopkronen/Kronen mit Halteelemente nach Bema-Nr. 91d
- auch für Prothesen auf Metallbasis
- je Teilprothese
- auch unter Verwendung des alten Modellgusses
- auch in Verbindung mit Brückenzahnersatz, jedoch nur in der Oberkieferfront bei beidseitiger Freiendsituation und nicht mehr als zwei fehlenden Schneidezähnen
Parodontal abgestützte Modellgussversorgung mit geg. Klammern
- auch für Prothesen auf Metallbasis
- je Teilprothese
- auch unter Verwendung des alten Modellgusses
Schleimhautgetragene Kunststoff-Teilprothese mit gegossenen Klammern
- als Interimsversorgung
- als definitive Versorgung nur mit besonderer Begründung, z. B.
- bei betagte Patienten
- mangelhafte Mundhygiene und/oder Patient lehnt Mitwirkung an einer notwendigen Parodontalbehandlung ab (Mitwirkung bedeutet auch: Regelmäßige Zahnpflege und Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen (Bonusheft) Interimsversorgung
- Interimsversorgung zur Implantatgetragenen Versorgung gemäß Ausnahmenkatalog
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- anatomische Abformung (auch des Gegenkiefers)
- Bissnahme, Farbbestimmung
- Einprobe
- Eingliedern
- Nachbehandlung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Untersuchungen Bema 01
- Sensibilitätsprüfung (Bema 8)
- Röntgendiagnostik (Bema Ä925–Bema Ä935)
- Schmerzausschaltung (Bema 40, Bema 41)
- konservierende, chirurgische Vorbehandlung
- Diagnose- und Planungsmodelle (Bema 7b)
- Einschleifmaßnahmen zur Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen (Bema 89)
- Abformung mit individuellem und/oder individualisierten Löffel (Bema 98a)
- Metallbasis (Bema 98g)
- Halte- und/oder Stützvorrichtungen (Bema 98f, Bema 98h1/2)
- Defektprothetik Bema 101–Bema 103 (über KBR-Formular)
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Mit der Leistung nach Nr. 96 sind folgende Leistungen abgegolten: Anatomische Abformung (auch des Gegenkiefers), Bissnahme, Farbbestimmung, Einprobe, Eingliedern, Nachbehandlung.
- Ein fehlender Weisheitszahn ist als zu ersetzender, fehlender Zahn nur dann mitzuzählen, wenn sein Gebiet in die prothetische Versorgung einbezogen wird. Ist der Zahn 7 vorhanden, dann ist der Weisheitszahn nicht mitzuzählen.
- Die definitive Versorgung mit einer rein schleimhautgetragenen Prothese bedarf einer besonderen Begründung.
Abrechnungsbestimmung Nrn. 96–100
Die zusätzliche Abrechnung von vertragszahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
- Bei der Regelversorgung als zahnärztliche Leistung bei folgenden Befunden hinterlegt: 3.1, 4.1 (Bema 96c), 4.3 (Bema 96c), 5.1 (Bema 96a), 5.2 (Bema 96b), 5.3 (Bema 96c).
- Ein fehlender Weisheitszahn ist als zu ersetzender, fehlender Zahn nur dann mitzuzählen, wenn sein Gebiet in die prothetische Versorgung einbezogen wird. Ist der Zahn 7 vorhanden, dann ist der Weisheitszahn nicht mitzuzählen.
- Die definitive Versorgung mit einer rein schleimhautgetragenen Prothese bedarf einer besonderen Begründung.
Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.
Die Zahl der ersetzen Zähne muss nicht zwingend mit den entsprechenden Bema: Bema 96a (1–4 fehlende Zähne); Bema 96b (5–8 fehlende Zähne) oder Bema 96c (mehr als 8 fehlende Zähne) übereinstimmen. Maßgebend ist das zu versorgende Gebiet. Dies kann auch alternativ durch ein Basisteil Kunststoff (Tuber) erfolgen.
- Privatleistungen beim Kassenpatienten
- Zweit- und Reserveprothesen, Reiseprothesen
- Verwendung von Inlays, Goldfacetten o. Ä.
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen (GOZ 8000 ff.)
- Prothesen mit Beschwerungs- und/oder Verstärkungseinlagen
- Definitive Prothesen aus Sonderkunststoffen (z. Bsp. PEEK®, BIO HPP®, Sunflex®, Preflex® o. Ä.)
- Spitta Kommentar