Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 98h
Verwendung von gegossenen komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder nach 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen –
Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen –
98h/1 bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung
98h/2 bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen
BEMA 98h Schnellcheck
- Abrechenbar
- für die Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen bei Prothesen nach Bema 96 (auch Immediatprothesen)
- neben Metallbasen nach Bema 98g
- einmal je Prothese: Bema 98h/1 ODER Bema 98h/2 (je nach Anzahl)
- für kompliziert gegossene Halte- und Stützvorrichtungen bei besonderer klinischer Situation, wenn ein Klammerarm gebogen hergestellt wird
- bei mehrarmigen gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen mit Auflage
- im Zusammenhang mit Wiederherstellungsmaßnahmen nach Bema 100, wenn eine Neuplanung erfolgt
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- gegossene Halte- und Stürzvorrichtungen
- Nicht abrechenbar
- im Zusammenhang mit Interimsprothesen
- im Zusammenhang mit Total- und Cover-Denture-Prothesen nach der Bema 97
- für das Aktivieren von Halte- und Stützvorrichtungen
- Zusätzlich abrechenbar
- 89 Beseitigung grober Artikulations/Okklusionsstörungen
- 96a-c Teilprothesen
- 98a Abformung mit individuellem Löffel
- 98g Modellguss
- 100a, 100b Wiederherstellungen - nur bei Neuplanung von mindestens zwei gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen
- Abrechnungsbestimmung
- Eine Leistung nach der Nr. 98h ist eine ergänzende Position zur Leistung nach Nr. 96 und ist deshalb nur im Zusammenhang mit dieser Nummer abrechnungsfähig.
- Eine Leistung nach der Nr. 98h kann je Kiefer nur einmal abgerechnet werden.
Abrechnungsbestimmung zu Bema 96 bis Bema 100
Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig. Die zusätzliche Abrechnung von vertragszahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.
- Kommentare
- Abrechenbare Halte- und Stützvorrichtungen (Klammern) im Überblick
(0)BEL II-Position Leistungsbeschreibung Bema 98f Bema 98h 380 5 einfache gebogene Auflage X 381 0 sonstige gebogene Halte- und Stützvorrichtung: Doppelarm -klammer (mit Auflage), Bonyhardklammer mit Gegenlager, Überwurfklammer, Doppelbogen - klammer mit Gegenlager (mit und ohne Auflage) X 202 7 gegossene Auflage X 203 1 Zweiarmig gegossene Haltevorrichtung: zweiarmige Klammer: Approximalklammer, Rücklaufklammer, Bonyhardklammer mit Gegenlager X 204 1 Zweiarmig gegossene Halte- und Stützvorrichtung mit Auflage: zweiarmige Klammer: Approximalklammer, Rücklaufklammer, Bonyhardklammer mit Gegenlager, Überwurfklammer jeweils mit Auflage X 205 0 Bonwillklammer X 202 1 Einarmige gegossene Haltevorrichtung: einarmige Klammer, Inlayklammer, fortlaufende Klammer und Bonyhardklammer -> nur als Ausnahme in Kombination mit BEL 136 0 (gefräste Lager) und der BEL 137 0 (Schubverteilungsarm) 205 0
202 6
202 8
380 0Kralle
Ney-Stiel
Umgehungsbügel bei Diastema
einfache gebogene Halte- und Stützvorrichtung
- Abrechenbare Halte- und Stützvorrichtungen (Klammern) im Überblick