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BEMA 106
Beseitigung scharfer Zahnkanten (sK)

Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung

BEMA 106 Schnellcheck

Punktzahl:10
  • Abrechenbar
    • je Sitzung
    • Einschleifen von Prothesenzähnen im Gegenkiefer (Artikulationsausgleich)
    • weitergehende Einschleifmaßnahmen im Gegenkiefer bei der Eingliederung von Einzelkronen (nicht bei Antagonisten)
    • Beseitigen scharfer Zahnkanten (abgeschliffen, abgebrochen u. Ä.)
    • Ausschleifen von devitalen Milchzähnen (Platzhalterfunktion)
    • für das Beseitigen überstehender Füllungsränder
    • für Füllungspolitur älterer Restaurationen
    • für das Glätten der Trennstelle nach Ekr
    • für die Beseitigung störender Prothesenränder, z. B. bei Dekubitusbehandlung
    • für die Entfernung von Klammerelementen, z. B. nach Entfernung von Zähnen
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • für die Beseitigung scharfer Zahnkanten
    • für die Beseitigung störender Prothesenränder
  • Nicht abrechenbar
    • neben Bema 89
    • Einschleifen des Antagonisten bei Eingliederung von Einzelkronen (siehe Bema 20 [Kronenversorgung])
    • Einschleifmaßnahmen im Zusammenhang mit systematischer PAR-Behandlung (siehe Bema 108 [nur über PAR-Status abrechenbar!])
    • Füllungspolituren (Ausnahme: bei nicht selbstgelegter Füllung)
    • für das Entfernen von Zahnstein
    • neben Bema 89 im selben Kiefer
  • Zusätzlich abrechenbar
  • Vergleich BEMA  GOZ 
check
Abrechenbar
  • je Sitzung
  • Einschleifen von Prothesenzähnen im Gegenkiefer (Artikulationsausgleich)
  • weitergehende Einschleifmaßnahmen im Gegenkiefer bei der Eingliederung von Einzelkronen (nicht bei Antagonisten)
  • Beseitigen scharfer Zahnkanten (abgeschliffen, abgebrochen u. Ä.)
  • Ausschleifen von devitalen Milchzähnen (Platzhalterfunktion)
  • für das Beseitigen überstehender Füllungsränder
  • für Füllungspolitur älterer Restaurationen
  • für das Glätten der Trennstelle nach Ekr
  • für die Beseitigung störender Prothesenränder, z. B. bei Dekubitusbehandlung
  • für die Entfernung von Klammerelementen, z. B. nach Entfernung von Zähnen
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die Beseitigung scharfer Zahnkanten
  • für die Beseitigung störender Prothesenränder
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Bema 89
  • Einschleifen des Antagonisten bei Eingliederung von Einzelkronen (siehe Bema 20 [Kronenversorgung])
  • Einschleifmaßnahmen im Zusammenhang mit systematischer PAR-Behandlung (siehe Bema 108 [nur über PAR-Status abrechenbar!])
  • Füllungspolituren (Ausnahme: bei nicht selbstgelegter Füllung)
  • für das Entfernen von Zahnstein
  • neben Bema 89 im selben Kiefer
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Zum Artikulationsausgleich ist auch für das Beschleifen von Prothesenzähnen im Gegenkiefer die Nr. 106 einmal je Kiefer ansatzfähig. Neben der Nr. 106 kann die Nr. 89 für den selben Kiefer nicht abgerechnet werden.
    2. Das Beseitigen störender Prothesenränder kann nur dann auf dem Erfassungsschein abgerechnet werden, wenn die Prothese länger als 3 Monate eingegliedert ist. Das gleiche gilt sinngemäß für Druckstellen bei Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit einer Prothese.
  • Dokumentation
    • Behandlungsregion
    • Befund/Diagnose
    • Behandlungsmaßnahme
    • verwendetes Medikament
  • Spitta Kommentar

    Das muldenförmige Ausschleifen eines Milchzahnes ist nach Bema 106 (sK) abrechenbar.

    Die Bema 106 ist neben der Bema 108 oder für parodontalchirurgische Zwecke nicht abrechnungsfähig. Sollte die Bema 106 während einer systematischen PAR-Behandlung aus anderen Gründen (z. B. Entfernung einer scharfen Zahnkante) erforderlich werden, ist dies abrechnungsfähig und in der Karteikarte gesondert zu begründen.

    Für das Abtrennen einer Klammer, das Polieren der Schnittfläche und das Anpassen des Kunststoffanteils ist die Bema 106 abrechenbar.