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BEMA 56b
Operation Zyste, Zystostomie (Zy2)

Operation einer Zyste durch orale Zystostomie

BEMA 56b Schnellcheck

Punktzahl:72
check
Abrechenbar
  • je Zystenfensterung
  • als selbstständige Leistung
  • nach Extraktion
  • Zystostomie (Zyste wird zur Nebenhöhle der Mundhöhle)
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die Entfernung einer Zyste durch Zystostomie als selbstständige Leistung
  • Bildung eines Mukoperiostlappens
  • chirurgische Maßnahmen/Methode des operativen Vorgehens
  • Knochenpräparation, Freilegen und Öffnen der Zyste
  • Glätten der Knochenränder
  • primäre Wundversorgung, einschließlich Naht
  • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion siehe BEMA 56d
  • für das Entfernung eines kleinen Granulomes im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion siehe BEMA 54a, BEMA 54b, BEMA 54c
  • für das Entfernen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten aus einer Extraktions- oder Osteotomiewunde siehe BEMA 43, BEMA 44, BEMA 45 (Extraktionen) BEMA 47a und BEMA 47b (Osteotomie bzw. Hemisektion) BEMA 48 (Osteotomie bei verlagertem o. retiniertem Zahn)
  • für Zystektomie und Zystostomie nach BEMA 54a und BEMA 56b in Verbindung mit Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
  • für Ausmeißelung und Ausräumen der Kieferhöhle (GOÄ 1485)
  • Zystektomie nach BEMA 56c und Zystostomien nach BEMA 56b und BEMA 56d in Verbindung mit einer Freilegung nach BEMA 63
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Das Entfernen von Granulationsgewebe und kleinen Zysten ist nicht nach Nr. 56 abrechnungsfähig.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
    • Zahn/Region
    • chirurgische Maßnahmen
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
    • Angaben zur Zystengröße nach Entfernung
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Die Entfernung eines Zahnfollikels ist mit der Gebühr der BEMA 48 (Ost 2) abgegolten.

    Steht die Zy1–4 (BEMA 56aBEMA 56d) im zeitlichen Zusammenhang mit einer Osteotomie, so kann für den plastischen Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle die BEMA 51b (Pla0) abgerechnet werden. Wird jedoch die Zyste durch die Alveole entfernt und hierbei die Kieferhöhle eröffnet, so ist für den plastischen Verschluss die BEMA 51a (Pla1) abzurechnen.

    Der operative Mehraufwand bei der Entfernung einer Zyste ist in der Karteikarte zu dokumentieren.

    Neben der BEMA 56 ist die Berechnung von Probeexzisionen nach GOÄ 2401 ff. ausgeschlossen.

    Bei der Zystektomie handelt es sich um die vollständige Entfernung des Zystenbalges mit primärem Verschluss, bei der Zystostomie um die Eröffnung und Umwandlung der Zyste zur Nebenbucht, z. B. der Mundhöhle. Mit einer Tamponade wird der Hohlraum offengehalten und später mit einem Obturator ersetzt.

    Eine Blutungsstillung als nicht selbstständige Leistung ist mit der BEMA 56b abgegolten.

    Wird eine pathologisch-histologische Untersuchung des Gewebes durch ein histologisches Labor in die Wege geleitet, ist der Patient über diesen Vorgang zu informieren und die Dokumentation diesbezüglich in der Patientenkartei vorzunehmen.

    Die Portokosten für den Versand können nach der BEMA 602 zusätzlich zum Eingriff abgerechnet werden. Nach Eingang des Befundes ist der Patient darüber zu informieren und ggf. zu einem Beratungstermin einzubestellen.

    Nach dem chirurgischen Eingriff ist der Patient über Verhaltensmaßnahmen zur Gewährleistung einer guten und schnellen Wundheilung aufzuklären. Dazu können z. B. gehören:

    • Tupfer für 30 Minuten auf Wunde belassen
    • kühlen der Wundregion
    • kein Alkohol/kein Kaffee/nicht rauchen/keine körperliche Belastung in den nächsten 24 Stunden
    • Maßnahmen zur Mundhygiene und zur Pflege der Zähne
    • Wiedervorstellung bei Schmerzen und/oder Blutung etc.

    Des Weiteren empfiehlt sich ein abschließender Hinweis zur Behandlung in der Patientenkartei:

    • Patient blutungsfrei entlassen
    • Wiedervorstellung zur Nachbehandlung in [...] Tagen
    • Wiedervorstellung zur Nahtentfernung in [...] Tagen


    Checkliste „Vergessene bzw. sich bedingende Leistungen GKV“:

    Zysten-Operationen
    Die Tabelle unterstützt Sie dabei, Leistungen zu identifizieren, die zwar textlich in der Patientendokumentation erfasst, jedoch möglicherweise nicht in Abrechnungspositionen oder Gebührennummern überführt wurden.

    (0)Erbrachte LeistungFehlende LeistungErläuterungen
    56a/Zy140/I oder 41a/L1Zystektomie ohne Anästhesie
    56a/Zy1602Zystektomie ohne Porto für histologischen Befund
    56a/Zy1Ä70Zystektomie ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    56a/Zy138/NZystektomie ohne Nachbehandlung
    56b/Zy240/I oder 41a/L1Zystostomie ohne Anästhesie
    56b/Zy2602Zystostomie ohne Porto für histologischen Befund
    56b/Zy2Ä70Zystostomie ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    56b/Zy238/NZystostomie ohne Wund-/Nachbehandlung
    56c/Zy340/I oder 41a/L1Zystektomie mit Ost/WSR ohne Anästhesie
    56c/Zy3602Zystektomie mit Ost/WSR ohne Porto für histologischen Befund
    56c/Zy3Ä70Zystektomie mit Ost/WSR ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    56c/Zy338/NZystektomie mit Ost/WSR ohne Wund-/Nachbehandlung
    56d/Zy440/I oder 41a/L1Zystostomie mit Ost/WSR ohne Anästhesie
    56d/Zy4602Zystostomie mit Ost/WSR ohne Porto für histologischen Befund
    56d/Zy4Ä70Zystostomie mit Ost/WSR ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
    602Ä1Vorliegen eines histologischen Befundes, keine folgende Beratung des Patienten stattgefunden*

    *wenn Beratung als alleinige Leistung erbracht, ggf. auch telefonisch

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