BEMA 56b
Operation Zyste, Zystostomie (Zy2)
Operation einer Zyste durch orale Zystostomie
BEMA 56b Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Zystenfensterung
- als selbstständige Leistung
- nach Extraktion
- Zystostomie (Zyste wird zur Nebenhöhle der Mundhöhle)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Entfernung einer Zyste durch Zystostomie als selbstständige Leistung
- Bildung eines Mukoperiostlappens
- Knochenpräparation, Freilegen und Öffnen der Zyste
- Glätten der Knochenränder
- primäre Wundversorgung, einschließlich Naht
- Nicht abrechenbar
- neben Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion siehe Bema 56d
- für das Entfernung eines kleinen Granulomes im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion siehe Bema 54a, Bema 54b, Bema 54c
- für das Entfernen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten aus einer Extraktions- oder Osteotomiewunde siehe Bema 43, Bema 44, Bema 45 (Extraktionen) Bema 47a und Bema 47b (Osteotomie bzw. Hemisektion) Bema 48 (Osteotomie bei verlagertem o. retiniertem Zahn)
- für Zystektomie und Zystostomie nach Bema 54a und Bema 56b in Verbindung mit Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
- für Ausmeißelung und Ausräumen der Kieferhöhle (GOÄ 1485)
- Zystektomie nach Bema 56c und Zystostomien nach Bema 56b und Bema 56d in Verbindung mit einer Freilegung nach Bema 63
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36/Bema 37 Blutstillung
- Bema 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, Bema 41b Leitungsanästhesie
- Bema 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- Bema Ä925a, Bema Ä925b, Bema Ä925c, Bema Ä925d Röntgenaufnahmen
- GOÄ 2700 Verschlussplatte plus Material- und Laborkosten (Bewertungszahl Bema: 39 Punkte)
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- GOÄ 2700 Verbandsplatte, zzgl. Material- und Laborkosten
- Bema 51b Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- Bema 43–Bema 45 Extraktionen
- GOÄ 2253 Knochenspanentnahme
- GOÄ 2254 Implantation von Knochen
- GOÄ 2255 freie Verpflanzung von Knochen oder von Knochenteile/Knochenspäne
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Das Entfernen von Granulationsgewebe und kleinen Zysten ist nicht nach Nr. 56 abrechnungsfähig.
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Region
- chirurgische Maßnahmen
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Angaben zur Zystengröße nach Entfernung
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die Entfernung eines Zahnfollikels ist mit der Gebühr der Bema 48 (Ost 2) abgegolten.
Steht die Zy1–4 (Bema 56a–Bema 56d) im zeitlichen Zusammenhang mit einer Osteotomie, so kann für den plastischen Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle die Bema 51b (Pla0) abgerechnet werden. Wird jedoch die Zyste durch die Alveole entfernt und hierbei die Kieferhöhle eröffnet, so ist für den plastischen Verschluss die Bema 51a (Pla1) abzurechnen.
Der operative Mehraufwand bei der Entfernung einer Zyste ist in der Karteikarte zu dokumentieren.
Neben der Bema 56 ist die Berechnung von Probeexzisionen nach GOÄ 2401 ff. ausgeschlossen.
Bei der Zystektomie handelt es sich um die vollständige Entfernung des Zystenbalges mit primärem Verschluss, bei der Zystostomie um die Eröffnung und Umwandlung der Zyste zur Nebenbucht, z. B. der Mundhöhle. Mit einer Tamponade wird der Hohlraum offengehalten und später mit einem Obturator ersetzt.