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BEMA 56b
Operation Zyste, Zystostomie (Zy2)

Operation einer Zyste durch orale Zystostomie

BEMA 56b Schnellcheck

Punktzahl:72
check
Abrechenbar
  • je Zystenfensterung
  • als selbstständige Leistung
  • nach Extraktion
  • Zystostomie (Zyste wird zur Nebenhöhle der Mundhöhle)
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die Entfernung einer Zyste durch Zystostomie als selbstständige Leistung
  • Bildung eines Mukoperiostlappens
  • Knochenpräparation, Freilegen und Öffnen der Zyste
  • Glätten der Knochenränder
  • primäre Wundversorgung, einschließlich Naht
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion siehe Bema 56d
  • für das Entfernung eines kleinen Granulomes im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion siehe Bema 54a, Bema 54b, Bema 54c
  • für das Entfernen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten aus einer Extraktions- oder Osteotomiewunde siehe Bema 43, Bema 44, Bema 45 (Extraktionen) Bema 47a und Bema 47b (Osteotomie bzw. Hemisektion) Bema 48 (Osteotomie bei verlagertem o. retiniertem Zahn)
  • für Zystektomie und Zystostomie nach Bema 54a und Bema 56b in Verbindung mit Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
  • für Ausmeißelung und Ausräumen der Kieferhöhle (GOÄ 1485)
  • Zystektomie nach Bema 56c und Zystostomien nach Bema 56b und Bema 56d in Verbindung mit einer Freilegung nach Bema 63
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Das Entfernen von Granulationsgewebe und kleinen Zysten ist nicht nach Nr. 56 abrechnungsfähig.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
    • Zahn/Region
    • chirurgische Maßnahmen
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
    • Angaben zur Zystengröße nach Entfernung
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Die Entfernung eines Zahnfollikels ist mit der Gebühr der Bema 48 (Ost 2) abgegolten.

    Steht die Zy1–4 (Bema 56aBema 56d) im zeitlichen Zusammenhang mit einer Osteotomie, so kann für den plastischen Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle die Bema 51b (Pla0) abgerechnet werden. Wird jedoch die Zyste durch die Alveole entfernt und hierbei die Kieferhöhle eröffnet, so ist für den plastischen Verschluss die Bema 51a (Pla1) abzurechnen.

    Der operative Mehraufwand bei der Entfernung einer Zyste ist in der Karteikarte zu dokumentieren.

    Neben der Bema 56 ist die Berechnung von Probeexzisionen nach GOÄ 2401 ff. ausgeschlossen.

    Bei der Zystektomie handelt es sich um die vollständige Entfernung des Zystenbalges mit primärem Verschluss, bei der Zystostomie um die Eröffnung und Umwandlung der Zyste zur Nebenbucht, z. B. der Mundhöhle. Mit einer Tamponade wird der Hohlraum offengehalten und später mit einem Obturator ersetzt.