Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
BEMA 62
Alveolotomie (Alv)
Alveolotomie
BEMA 62 Schnellcheck
Punktzahl:36
- Abrechenbar
- bei Knochenresektion am nicht ausgeheilten Alveolarfortsatz
- bei Resektion bei bis zu drei Alveolen in einem Kiefer nur in gesonderter Sitzung
- bei Resektion bei mehr als drei Alveolen und höchstens acht Alveolen in einem Kiefer, einmal abrechenbar, auch in gleicher Sitzung wie Extraktionen
- bei Resektion bei mehr als acht Alveolen in einem Kiefer, zweimal abrechenbar, auch in gleicher Sitzung wie Extraktionen
- bei Knochenresektion am nicht ausgeheiltem Alveolarfortsatz/Kiefer, z. B. im Rahmen von Serienextraktionen/Reihenextraktionen
- das Gebiet muss nicht zusammenhängend sein
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Resektion am Aleolarforstatz
- am nicht ausgeheilten Kiefer
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- neben Bema 46 (chirurgische Wundrevision)
- Entfernen kleiner sequestrierter Knochenstücke siehe Bema 46 (chirurgische Wundrevision)
- bei ausgeheiltem Kiefer siehe Bema 58 (Knochenresektion)
- für die Beseitigung eines Schlotterkamms (Bema 57)
- für die Beseitigung störender Muskelansätze (Bema 57)
- gleichzeitig mit dem Entfernen von Zähnen, wenn das Resektionsgebiet nur drei Zähne oder weniger umfasst
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
- Die Resektion der Alveolarfortsätze in einem Gebiet von vier und mehr Zähnen in einem Kiefer ist nach dieser Nummer abrechnungsfähig.
- Die Resektion der Alveolarfortsätze über das Gebiet von mehr als acht Zähnen in einem Kiefer ist zweimal nach Nr. 62 abrechnungsfähig.
- Die Resektion der Alveolarfortsätze in einem Gebiet bis zu drei Zähnen in einem Kiefer ist nur dann abrechnungsfähig, wenn sie in besonderer Sitzung erbracht wurde.
- Das Gebiet muss nicht zusammenhängend sein.
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Region
- vorgenommene chirurgische Maßnahmen, z. B. Glättung und Entfernung von Knochenkanten und Knochengraten von Lamellen, präprothetische Formung des Alveolarknochens, knochenmodellierende Osteotomie
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Das Gebiet muss nicht zusammenhängend sein, d. h., die Anzahl der Zähne (Alveolen) ist ausschlaggebend.
Wenn die Resektion des Gebietes bereits fehlende Zähne einschließt, werden diese mitgezählt.