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BEMA 63
Freilegen retinierter/verlagerter Zahn bei Kfo (Fl)
Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung
BEMA 63 Schnellcheck
Punktzahl:80
- Abrechenbar
- je Zahn
- allein für das Freilegen eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes (von der Genehmigung eines Kfo-Planes unabhängig)
- zur kieferorthopädischen Einstellung, unabhängig von der Genehmigung eines KFO-Behandlungsplanes
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Bildung eines Mukoperiostlappens
- Präparation des Knochens
- Freilegung des retinierten und/oder verlagerten Zahnes
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36/Bema 37 Blutstillung
- Bema 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, Bema 41b Leitungsanästhesie
- Bema 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- GOÄ 2697 Umschlingungsligatur (Bewertungszahl Bema: 39 Punkte)
- GOÄ 2700 Verbandplatte plus Material- und Laborkosten (Bewertungszahl Bema: 39 Punkte)
- Röntgenaufnahmen
- kieferorthopädische Leistungen
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- semipermanente Schienung nach K4
- bema 603 Materialkosten über die OZ-Nr. (Ordnungszahl)
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Region
- vorgenommene chirurgische Maßnahmen
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar