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BEMA Ä928
Röntgenaufnahme der Hand
Röntgenaufnahme der Hand
BEMA Ä928 Schnellcheck
Punktzahl:30
- Abrechenbar
- je Röntgenaufnahme der Hand
- entsprechend der KFO-Richtlinie B. 5d Röntgenaufnahme der Hand mit Auswertung
- bei Abweichung des chronologischen vom Dentitionsalter nur dann, wenn eine Orientierung über das Wachstumsmaximum und das Wachstumsende notwendig ist, oder
- wenn nach abgeschlossener Dentition die Kenntnis des skelettalen Alters für die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung erforderlich ist
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für das Erstellen von Röntgenaufnahmen der Hand zur Wachstumsdiagnostik (Längenwachstum) und auch bei Handwurzelaufnahmen
- Beurteilung der Röntgenaufnahme
- schriftliche Befunddokumentation
- Aufnahmekosten, Material für Röntgenfilme, Aufbewahrungs- und Archivierungskosten sind mit der Gebühr abgegolten.
- Nicht abrechenbar
- für andere Röntgenaufnahmen als die der Hand
- ohne Indikation der KFO-Richtlinie B. 5d
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOÄ
- Abrechnungsbestimmung
Zu den Nrn. Ä 925 bis Ä 935
Mit der Abrechnung der Nrn. Ä 925 bis Ä 935 sind auch die Beurteilung und die obligatorische schriftliche Befunddokumentation abgegolten.
- Spitta Kommentar
Mit der Abrechnung der BEMA Ä928 sind auch die Beurteilung und die obligatorische schriftliche Befunddokumentation abgegolten.
Bei Röntgenaufnahmen sind Begründungen anzugeben. Hierfür sind in der Bemerkungsspalte folgende Ziffern zu verwenden:
0 = Bissflügelaufnahmen
1 = konservierend-chirurg. Behandlung
2 = Gelenkaufnahme
3 = kieferorthopädische Behandlung
4 = Par-Behandlung
5 = Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen