Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA Ä161
Eröffnung oberflächlicher Abszess (Inz1)
Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses
BEMA Ä161 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Abszess
- für Eröffnung eines submukösen oder subkutanen Abszesses
- auch mehrfach, bei erneuter Inzision in einer folgenden Sitzung je Abszess bzw. Inzision (anderes Gebiet)
- Eröffnung eines subperiostalen Abszesses
- Eröffnung eines Wangenabszesses, Kinnabszesses
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Eröffnung eines oberflächlich gelegenen submukanen oder submukösen Abszesses
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- Eröffnung tiefliegender Abszesse: siehe GKV-GOÄ 2430 (Bewertungszahl BEMA: 34 Punkte)
- Inzisionen bei Phlegmonen: siehe GKV-GOÄ 2432 (Bewertungszahl BEMA: 53 Punkte)
- Eröffnung eines Zungenabszesses GKV-GOÄ 1511 (Bewertungszahl BEMA: 21 Punkte)
- operative Entfernung einer Mundbodenphlegmone GKV-GOÄ 1509 (Bewertungszahl BEMA: 52 Punkte)
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOÄ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Spitta Kommentar
Es muss sich um einen oberflächlich unmittelbar unter der Haut (subkutan) oder Schleimhaut (submukös) gelegenen Abszess handeln.
Die Wundversorgung kann nicht gesondert abgerechnet werden, sondern ist mit der BEMA Ä161 abgegolten.
Hat sich bei einem devitalen Zahn ein Abszess gebildet, so kann zusätzlich zur BEMA Ä161 eine Trepanation gemäß BEMA 31 (Trep1) notwendig sein.