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BEMA Ä161
Eröffnung oberflächlicher Abszess (Inz1)

Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses

BEMA Ä161 Schnellcheck

Punktzahl:15
check
Abrechenbar
  • je Abszess
  • für Eröffnung eines submukösen oder subkutanen Abszesses
  • auch mehrfach, bei erneuter Inzision in einer folgenden Sitzung je Abszess bzw. Inzision (anderes Gebiet)
  • Eröffnung eines subperiostalen Abszesses
  • Eröffnung eines Wangenabszesses, Kinnabszesses
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Eröffnung eines oberflächlich gelegenen submukanen oder submukösen Abszesses
  • einschließlich primärer Wundversorgung
no-check
Nicht abrechenbar
  • Eröffnung tiefliegender Abszesse: siehe GOÄ 2430 (Bewertungszahl Bema: 34 Punkte)
  • Inzisionen bei Phlegmonen: siehe GOÄ 2432 (Bewertungszahl Bema: 53 Punkte)
  • Eröffnung eines Zungenabszesses GOÄ 1511
  • operative Entfernung einer Mundbodenphlegmone GOÄ 1509
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Spitta Kommentar

    Es muss sich um einen oberflächlich unmittelbar unter der Haut (subkutan) oder Schleimhaut (submukös) gelegenen Abszess handeln.

    Die Wundversorgung kann nicht gesondert abgerechnet werden, sondern ist mit der BEMA Ä161 abgegolten.

    Hat sich bei einem devitalen Zahn ein Abszess gebildet, so kann zusätzlich zur BEMA Ä161 eine Trepanation gemäß BEMA 31 (Trep1) notwendig sein.