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BEMA Ä161
Eröffnung oberflächlicher Abszess (Inz1)
Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses
BEMA Ä161 Schnellcheck
Punktzahl:15
- Abrechenbar
- je Abszess
- für Eröffnung eines submukösen oder subkutanen Abszesses
- auch mehrfach, bei erneuter Inzision in einer folgenden Sitzung je Abszess bzw. Inzision (anderes Gebiet)
- Eröffnung eines subperiostalen Abszesses
- Eröffnung eines Wangenabszesses, Kinnabszesses
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Eröffnung eines oberflächlich gelegenen submukanen oder submukösen Abszesses
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOÄ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Spitta Kommentar
Es muss sich um einen oberflächlich unmittelbar unter der Haut (subkutan) oder Schleimhaut (submukös) gelegenen Abszess handeln.
Die Wundversorgung kann nicht gesondert abgerechnet werden, sondern ist mit der BEMA Ä161 abgegolten.
Hat sich bei einem devitalen Zahn ein Abszess gebildet, so kann zusätzlich zur BEMA Ä161 eine Trepanation gemäß BEMA 31 (Trep1) notwendig sein.