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BEMA 02
Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps (Ohn)

Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps

BEMA 02 Schnellcheck

Punktzahl:20
  • Abrechenbar
    • einmal je Sitzung
    • zusätzlicher Zeitaufwand, der dem Zahnarzt durch Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps (z. B. vagovasale Synkope) entsteht
    • Notfall: Standardabrechnungsnummer bei jedem Notfall, der eine spezielle Zuwendung zum Patienten erfordert
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Hilfeleistung durch den Zahnarzt bei
      • Ohnmacht
      • Kollaps
  • Nicht abrechenbar
    • wenn zusätzlicher Zeitaufwand nur durch Erholungsphase des Patienten entsteht und dadurch der Praxisablauf nicht unterbrochen wird
    • BEMA Ä1 für eine Beratung in gleicher Sitzung
  • Zusätzlich abrechenbar
check
Abrechenbar
  • einmal je Sitzung
  • zusätzlicher Zeitaufwand, der dem Zahnarzt durch Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps (z. B. vagovasale Synkope) entsteht
  • Notfall: Standardabrechnungsnummer bei jedem Notfall, der eine spezielle Zuwendung zum Patienten erfordert
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Hilfeleistung durch den Zahnarzt bei
    • Ohnmacht
    • Kollaps
no-check
Nicht abrechenbar
  • wenn zusätzlicher Zeitaufwand nur durch Erholungsphase des Patienten entsteht und dadurch der Praxisablauf nicht unterbrochen wird
  • BEMA Ä1 für eine Beratung in gleicher Sitzung
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Neben einer Leistung nach der Nr. 02 ist für dieselbe Sitzung eine Leistung nach der Nr. Ä 1 nicht abrechnungsfähig.

  • Dokumentation
    • Dauer (Zeitangabe) der notwendigen Betreuung/Überwachung
    • Datum
    • ggf. notwendige Medikamente
    • Maßnahmen z. B. zur Kreislaufstabilisierung, Blutdruckmessung etc.