Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
BEMA 02
Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps (Ohn)
Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps
BEMA 02 Schnellcheck
Punktzahl:20
- Abrechenbar
- einmal je Sitzung
- zusätzlicher Zeitaufwand, der dem Zahnarzt durch Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps (z. B. vagovasale Synkope) entsteht
- Notfall: Standardabrechnungsnummer bei jedem Notfall, der eine spezielle Zuwendung zum Patienten erfordert
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Hilfeleistung durch den Zahnarzt bei
- Ohnmacht
- Kollaps
- Hilfeleistung durch den Zahnarzt bei
- Nicht abrechenbar
- wenn zusätzlicher Zeitaufwand nur durch Erholungsphase des Patienten entsteht und dadurch der Praxisablauf nicht unterbrochen wird
- BEMA Ä1 für eine Beratung in gleicher Sitzung
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 03 bei Leistungserbringung außerhalb der Sprechstunde
- GOÄ 7560 ff. Verweilen des Zahnarztes am Patienten (ohne weitere zahnärztliche Tätigkeit)
- BEMA 181; BEMA 182 Konsilium zwischen zwei approbierten Ärzten
- GOÄ 8252; GOÄ 8253 intravenöse Injektionen
- GOÄ 8271; GOÄ 8272 Infusionen
- GOÄ 7610 ff. Beistand
- Abrechnungsbestimmung
Neben einer Leistung nach der Nr. 02 ist für dieselbe Sitzung eine Leistung nach der Nr. Ä 1 nicht abrechnungsfähig.
- Dokumentation
- Dauer (Zeitangabe) der notwendigen Betreuung/Überwachung
- Datum
- ggf. notwendige Medikamente
- Maßnahmen z. B. zur Kreislaufstabilisierung, Blutdruckmessung etc.