Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GKV-GOÄ 7560 Ä56
Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je angefangene halbe Stunde
Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung – gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme
GKV-GOÄ 7560 Ä56 Schnellcheck
- Abrechenbar
- bei exakt 30 Minuten des Verweilens
- 2 x berechenbar >30 Minuten
- Nicht abrechenbar
- neben Zuschlag Nr. 03 (Mitinhalt der Verweilgebühr)
- unter 30 Minuten Verweilzeit
- nicht anstelle von Wegegeld (GKV-GOÄ 7810 ff.)
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Die Verweilgebühr darf nur berechnet werden, wenn der Arzt nach der Beschaffenheit des Krankheitsfalls mindestens eine halbe Stunde verweilen muß und während dieser Zeit keine ärztliche(n) Leistung(en) erbringt. Im Zusammenhang mit dem Beistand bei einer Geburt darf die Verweilgebühr nur für ein nach Ablauf von zwei Stunden notwendiges weiteres Verweilen berechnet werden.
- Verweilgebühr
Verweilen
Die Verweilgebühr darf nur berechnet werden, wenn der Arzt nach der Beschaffenheit des Krankheitsfalls mindestens eine halbe Stunde verweilen muss und während dieser Zeit keine ärztliche(n) Leitung(en) erbringt.
Verweilgebühren (0)Bema-Nr. Leistung und Abrechnungsbestimmung Bewertungszahl 7560 Verweilen ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungenwegen Erkrankung erforderlich je angefangene halbe Stunde 20 7561 Verweilen nach 7560 inkl. Zuschlag für dringend angeforderte und unverzügliche Ausführung 38 7562 Verweilen nach 7650 inkl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder von 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen 49 7563 Verweilen nach 7650 inkl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erbrachte Leistungen 70 7564 Verweilen nach 7560 inkl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen 58 7565 Verweilen nach 7560 inkl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen, inkl. Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen 87 7566 Verweilen nach 7560 inkl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen, inkl. Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erbrachte Leistungen 108 Eine Berechnung für die ersten 30 Minuten ist nicht möglich.
Bei einer Verweilzeit von exakt 30 Minuten die die Verweilgebühr einmal berechnungsfähig, über 30 Minuten ist sie ein zweites Mal berechenbar. Die Zeitangabe ist genau zu dokumentieren.