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GKV-GOÄ 2711
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642

Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642

GKV-GOÄ 2711 Schnellcheck

Punktzahl:84
  • Abrechenbar
    • je Segmentosteotomie zur Knochenteilverlagerung
    • je partielle Resektion (Ostektomie) in einer Kieferhälfte
    • auch neben Bema 2640/Bema 2642
check
Abrechenbar
  • je Segmentosteotomie zur Knochenteilverlagerung
  • je partielle Resektion (Ostektomie) in einer Kieferhälfte
  • auch neben Bema 2640/Bema 2642
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2711

    keine


    Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

  • Spitta Kommentar

    Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2711 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.

    In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2711 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.