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GKV-GOÄ 2712
Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers

Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers

GKV-GOÄ 2712 Schnellcheck

Punktzahl:334
check
Abrechenbar
  • Halbseitenresektion OK
  • Halbseitenresektion UK
check
Zusätzlich abrechenbar
  • GKV-GOÄ 2584 (Nervlösung, -verlagerung, -einbettung)
  • Bema 37 (Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden)
  • GKV-GOÄ 2675 (partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik)
  • GKV-GOÄ 2697 (Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen
  • GKV-GOÄ 2698 (Anlegen und Fixation einer Schiene)
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2712

    keine


    Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

  • Spitta Kommentar

    Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2712 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.

    In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2712 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.

    Die Berechnung der Bema-GOÄ 2712 erfolgt über die KCH-Abrechnung.