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GKV-GOÄ 2712
Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers
Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers
GKV-GOÄ 2712 Schnellcheck
Punktzahl:334
- Abrechenbar
- Halbseitenresektion OK
- Halbseitenresektion UK
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 2584 (Nervlösung, -verlagerung, -einbettung)
- Bema 37 (Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden)
- GKV-GOÄ 2675 (partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik)
- GKV-GOÄ 2697 (Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen
- GKV-GOÄ 2698 (Anlegen und Fixation einer Schiene)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2712
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2712 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2712 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.
Die Berechnung der Bema-GOÄ 2712 erfolgt über die KCH-Abrechnung.