Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GKV-GOÄ 2690
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte
GKV-GOÄ 2690 Schnellcheck
- Abrechenbar
- bis 2 x je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2687 (allmähliche Reposition OK, UK)
- GKV-GOÄ 2688 (Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur)
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 2685 (Reposition eines Zahnes)
- Bema 8 (Sensibilitätsprüfung)
- GKV-GOÄ 106 (Beseitigen scharfer Zahnkanten)
- Bema 32 (Aufbereitung des Wurzelkanalsystems)
- Bema 35 (Wurzelkanalfüllung)
- GKV-GOÄ 2698 und GKV-GOÄ 2699 (Schienung); oder GKV-GOÄ 2699 zweimal
- Bema 43 (Entfernen eines einwurzeligen Zahnes), Bema 44 (Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes), Bema 45 (Entfernen eines tief frakturierten Zahnes) oder Bema 47a (Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie), Bema 47b (Hemisektion), Bema 48 (Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes) für diesen Fremdkörper, jeweils für den/die im Bruchspalt befindliche(n) Zahn/Zähne
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2690
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2690 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2690 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.