Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GKV-GOÄ 2695
Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate
Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate
GKV-GOÄ 2695 Schnellcheck
- Abrechenbar
- nur einmal ansetzbar
- als selbstständige Leistung
- bei LeFort-I-II-III-Fraktur
- bei Kieferwinkelfraktur oder Fraktur im aufsteigenden Ast
- bei extraoralen Fixationspunkten, z. B. Kopfgips
- bei Frakturen des Ober- und/oder Unterkiefers außerhalb der Zahnreihen bei konservativer Frakturversorgung, ohne chirurgische Darstellung der Frakturlinie, einschließlich der Anbringung eines intra- und extraoralen Schienenverbandes und Stützapparates
- bei Kieferwinkelfraktur
- nach Osteotomien im Rahmen von Tumor- oder Dysgnathieoperationen
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2584 (Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
- GKV-GOÄ 2691, GKV-GOÄ 2692, GKV-GOÄ 2693 (operative Reposition und Fixation)
- neben der GKV-GOÄ 2699, da die Schienung am gebrochenen Kiefer Bestandteil der Leistung nach GKV-GOÄ 2695 ist
- bei isolierten Alveolarfortsatzfrakturen GKV-GOÄ 2686, GKV-GOÄ 2687)
- für alleinige intraorale Schienungen nach Osteotomien im Rahmen von Tumor- oder Dysgnathieoperationen
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 2698 und GKV-GOÄ 2699 (Schienung); oder GKV-GOÄ 2699 zweimal
- GKV-GOÄ 2701 (Verbandplatte)
- Kontrollbehandlungen in Folgesitzungen bei Schienungsmaßnahmen, je Sitzung (GKV-GOÄ 2007)
- Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Gegenkiefer (GKV-GOÄ 2698)
- Entfernung, Wiederbefestigung, teilweise Erneuerung, Veränderung von Drahtligaturen oder Drahthäkchen in Folgesitzungen, je Kiefer (GKV-GOÄ 2702)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2695
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2695 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2688ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich