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GKV-GOÄ 1510
Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges
Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges – gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen
GKV-GOÄ 1510 Schnellcheck
Punktzahl:22
- Abrechenbar
- je Ausführungsgang
- je Sitzung mit Schlitzung, ggf. Spreizung und Wiedereröffnung
- Die Leistung nach der Nummer Ä1510 bezieht sich stets auf eine Seite; sie ist einmal berechnungsfähig, wenn auf einer Seite die Schlitzung des Parotis- oder Submandibularisausganges der jeweiligen Speicheldrüse erfolg; wird aber z.B. die Schlitzung des Parotisausführungsganges auf der rechten Seite durchgeführt und die Schlitzung des Submandibularisausganges auf der linken Seite, so ist die Nummer Ä1510 zweimal berechenbar.