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GKV-GOÄ 1510
Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges

Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis-Ausführungsganges – gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen

GKV-GOÄ 1510 Schnellcheck

Punktzahl:22
  • Abrechenbar
    • je Ausführungsgang
    • je Sitzung mit Schlitzung, ggf. Spreizung und Wiedereröffnung
    • Die Leistung nach der Nummer Ä1510 bezieht sich stets auf eine Seite; sie ist einmal berechnungsfähig, wenn auf einer Seite die Schlitzung des Parotis- oder Submandibularisausganges der jeweiligen Speicheldrüse erfolg; wird aber z.B. die Schlitzung des Parotisausführungsganges auf der rechten Seite durchgeführt und die Schlitzung des Submandibularisausganges auf der linken Seite, so ist die Nummer Ä1510 zweimal berechenbar.
check
Abrechenbar
  • je Ausführungsgang
  • je Sitzung mit Schlitzung, ggf. Spreizung und Wiedereröffnung
  • Die Leistung nach der Nummer Ä1510 bezieht sich stets auf eine Seite; sie ist einmal berechnungsfähig, wenn auf einer Seite die Schlitzung des Parotis- oder Submandibularisausganges der jeweiligen Speicheldrüse erfolg; wird aber z.B. die Schlitzung des Parotisausführungsganges auf der rechten Seite durchgeführt und die Schlitzung des Submandibularisausganges auf der linken Seite, so ist die Nummer Ä1510 zweimal berechenbar.