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GKV-GOÄ 2002
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht.
GKV-GOÄ 2002 Schnellcheck
Punktzahl:18
- Abrechenbar
- Reinigen einer kleinen Wunde und Ausschneiden ausgefranster, unregelmäßiger und verschmutzter Wundränder
- einschließlich des ersten Verbandes
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2000 (Erstversorgung einer kleinen Wunde)
- GKV-GOÄ 2001 (Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht)
- GKV-GOÄ 2003 (Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde)
- GKV-GOÄ 2004 (Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht)
- GKV-GOÄ 2005 (Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht)
- GKV-GOÄ 200 (Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher)
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 (Ä2000, Ä2001, Ä2002, Ä2003, Ä2004, Ä2005) ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Die Nr. 2002 schließt die Begradigung der Wunde zur Apaption mit ein.