Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

GKV-GOÄ 1519
Operative Entfernung von Speichelstein(en)

Operative Entfernung von Speichelstein(en).

GKV-GOÄ 1519 Schnellcheck

Punktzahl:62
  • Abrechenbar
    • Entfernung von Speichelsteinen aus einem der jeweiligen Ausführungsgänge der Ohrspeichel-, der Unterzungen- oder Unterkieferspeicheldrüse.
    • auch bei mehreren Speichelsteinen aus demselben Ausführungsgang nur einmal abrechenbar
    • Mehrfach abrechenbar, wenn Speichelsteine aus mehreren unterschiedlichen Ausführungsgängen entfernt werden.
  • Nicht abrechenbar
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Bema 40 (Lokalanästhesie)
    • Bema 41a (Leitungsanästhesie)
    • GKV-GOÄ 1520 (Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse[n])
    • GKV-GOÄ 2382 (schwierige Hautlappenplastik)
    • Materialkosten für Braunüle oder Abbocath, wenn der Ausführungsgang drainiert werden muss
check
Abrechenbar
  • Entfernung von Speichelsteinen aus einem der jeweiligen Ausführungsgänge der Ohrspeichel-, der Unterzungen- oder Unterkieferspeicheldrüse.
  • auch bei mehreren Speichelsteinen aus demselben Ausführungsgang nur einmal abrechenbar
  • Mehrfach abrechenbar, wenn Speichelsteine aus mehreren unterschiedlichen Ausführungsgängen entfernt werden.
no-check
Nicht abrechenbar
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Bema 40 (Lokalanästhesie)
  • Bema 41a (Leitungsanästhesie)
  • GKV-GOÄ 1520 (Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse[n])
  • GKV-GOÄ 2382 (schwierige Hautlappenplastik)
  • Materialkosten für Braunüle oder Abbocath, wenn der Ausführungsgang drainiert werden muss