Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GKV-GOÄ 2710
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie – , als selbständige Leistung
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie – , als selbständige Leistung
GKV-GOÄ 2710 Schnellcheck
- Abrechenbar
- für den Torus palatinus
- für ausgedehnte Exostosen
- bei umschriebenen Knochentumoren
- Nicht abrechenbar
- Bema 53 (Sequestrotomie)
- GKV-GOÄ 2650 (umfangreiche Osteotomie) am selben Zahngebiet
- GKV-GOÄ 2705, GKV-GOÄ 2706 (Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur)
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 2675 (Vestibulumplastik)
- GKV-GOÄ 2584 (Nervlösung, -verlagerung, -einbettung)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2710
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2710 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2710 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.
Bei der Abrechnung ist auf die Abgrenzung zu den Bema 58 (KnR) und Bema 62 (Alv) zu achten.