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GKV-GOÄ 2386
Schleimhauttransplantation

Schleimhauttransplantation – einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung

GKV-GOÄ 2386 Schnellcheck

Punktzahl:77
  • Abrechenbar
    • je selbstständiges, separates Schleimhauttransplantationsgebiet
    • Die Nummer Ä2386 ist nur dann mehrfach berechnungsfähig, wenn es sich um mehrere Schleimhauttransplantationen handelt, an und/oder aus verschiedenen Körperregionen, nicht je Transplantatteil.
check
Abrechenbar
  • je selbstständiges, separates Schleimhauttransplantationsgebiet
  • Die Nummer Ä2386 ist nur dann mehrfach berechnungsfähig, wenn es sich um mehrere Schleimhauttransplantationen handelt, an und/oder aus verschiedenen Körperregionen, nicht je Transplantatteil.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2386

    keine


    Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

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