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GKV-GOÄ 8252 Ä252
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär

Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär.

GKV-GOÄ 8252 Ä252 Schnellcheck

Punktzahl:5
  • Abrechenbar
    • je notwendige selbständige Injektion
    • je Injektion, auch mehrmals je Sitzung
  • Nicht abrechenbar
    • für die Injektion zu Heilzwecken/Heilinjektion
check
Abrechenbar
  • je notwendige selbständige Injektion
  • je Injektion, auch mehrmals je Sitzung
no-check
Nicht abrechenbar
  • für die Injektion zu Heilzwecken/Heilinjektion
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 252

    keine


    Teil C II, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.

  • Spitta Kommentar

    Bei bereits liegender Kanüle prinzipiell nur 1 x berechnungsfähig.

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