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GKV-GOÄ 2696
Drahtumschlingung des Unterkiefers oder oro-faziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
Drahtumschlingung des Unterkiefers oder oro-faziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
GKV-GOÄ 2696 Schnellcheck
Punktzahl:56
- Abrechenbar
- bei UK-Umschlingung und orofazialer Aufhängung
- auch 2 x ansetzbar
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 2698 oder GKV-GOÄ 2699 (Schienung)
- GKV-GOÄ 2702 (Umarbeitung der OK- und/oder UK-Prothese), auch mehrfach
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2696
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2696 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2696 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.