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GKV-GOÄ 1467
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus – einschließlich Fensterung
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus – einschließlich Fensterung.
GKV-GOÄ 1467 Schnellcheck
Punktzahl:46
- Abrechenbar
- nur bei operativem Zugang von Mundvorhof aus
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2250 (keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens)
- GKV-GOÄ 1486 (Radikaloperation der Kieferhöhle)
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 40 (Lokalanästhesie)
- BEMA 41a (Leitungsanästhesie)
- BEMA 47a (Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie)
- BEMA 48 (Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes)
- BEMA 54a, BEMA 54b, BEMA 54c (Wurzelspitzenresektion)
- GKV-GOÄ 1466 (endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle [Antroskopie])
- GKV-GOÄ 1479 (Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle)
- GKV-GOÄ 1480 (Absaugen der Nebenhöhlen)
- BEMA Ä935a (OPG – NNH-Einstellung)
- GKV-GOÄ 2009 (Fremdkörperentfernung, unter Oberfläche)
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Spitta Kommentar
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Nr. 1467 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.