Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GKV-GOÄ 2006
Behandlung Wunde ohne Primärheilung
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündigungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde.
GKV-GOÄ 2006 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Wunde
- Nachbehandlung einer traumatischen Wunde bei Naht-Dehiszenz und/oder Eiterung
- auch bei Entfernen entzündlichem oder abgestorbenem Gewebe bei Schürf- oder Brandwunden oder bei flächigen Wunden
- vorwiegend extraoral
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2000 (Erstversorgung einer kleinen Wunde)
- GKV-GOÄ 2001 (Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht)
- GKV-GOÄ 2002 (Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht)
- GKV-GOÄ 2003 (Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde)
- GKV-GOÄ 2004 (Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht)
- GKV-GOÄ 2005 (Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht)
- Bema 38 (Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriff)
- Bema 46 (chirurgische Wundrevision)
- nicht bei Operationswunden
- Zusätzlich abrechenbar
- ggf Bema 40 (Lokalanästhesie)
- GKV-GOÄ 200 (Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher) für den Verband, auch für den Verbandswechsel
- GKV-GOÄ 2008 (Wund- oder Fistelspaltung)
- Bema 38 (N) in separater Sitzung
- Bema 41b (Leitungsanästhesie extraoral)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2006
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Die Nr. 2006 schließt im gesetzlichen Rahmen die extraorale Behandlung, sowie im privaten Rahmen die intraorale Behandlung ein.