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BEMA 46
Wundrevision, selbständige Leistung (XN)

Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbständige Leistung in einer besonderen Sitzung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

BEMA 46 Schnellcheck

Punktzahl:21
  • Abrechenbar
    • je Kieferhälfte bzw. Frontzahnbereich
    • Behandlung der infizierten bzw. trockenen Alveole
    • Abtragen freiliegender oder störender Alveolenränder
    • nach chirurgischem Eingriff als selbständige Leistung in besonderer Sitzung
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • chirurgische Wundrevision als selbstständige Leistung
    • in besonderer Sitzung, z. B. nach Extraktion
    • Glätten von Knochenkanten
    • Entfernung Knochensequester durch die vorhanden Extraktionswunde
    • Auskratzen der Alveole
    • Anfrischen der Wunde bei „dry socket“
  • Nicht abrechenbar
    • je Wundbereich in gleicher Region
    • neben Bema 38 (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff) an derselben Stelle in einer Sitzung
    • Nahtentfernung (siehe Bema 38 [Nachbehandlung nach chirurg. Eingriff])
    • Tamponaden, Drainageeinlagen, Drainagewechsel und Drainageentfernung (siehe Bema 38 [Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff])
    • Knochenresektion im Alveolarfortsatz (siehe Bema 58 [Knochenresektion am Alveolarfortsatz] oder Bema 62 [Alveolotomie])
    • neben Stillung einer übermäßigen Blutung (Bema 36)
    • neben Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung (Bema 37)
  • Zusätzlich abrechenbar
  • Vergleich BEMA  GOZ 
check
Abrechenbar
  • je Kieferhälfte bzw. Frontzahnbereich
  • Behandlung der infizierten bzw. trockenen Alveole
  • Abtragen freiliegender oder störender Alveolenränder
  • nach chirurgischem Eingriff als selbständige Leistung in besonderer Sitzung
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • chirurgische Wundrevision als selbstständige Leistung
  • in besonderer Sitzung, z. B. nach Extraktion
  • Glätten von Knochenkanten
  • Entfernung Knochensequester durch die vorhanden Extraktionswunde
  • Auskratzen der Alveole
  • Anfrischen der Wunde bei „dry socket“
no-check
Nicht abrechenbar
  • je Wundbereich in gleicher Region
  • neben Bema 38 (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff) an derselben Stelle in einer Sitzung
  • Nahtentfernung (siehe Bema 38 [Nachbehandlung nach chirurg. Eingriff])
  • Tamponaden, Drainageeinlagen, Drainagewechsel und Drainageentfernung (siehe Bema 38 [Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff])
  • Knochenresektion im Alveolarfortsatz (siehe Bema 58 [Knochenresektion am Alveolarfortsatz] oder Bema 62 [Alveolotomie])
  • neben Stillung einer übermäßigen Blutung (Bema 36)
  • neben Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung (Bema 37)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung
    • Zahn, ggf. Region
    • Diagnose, z. B. Entzündung der Alveole, trockene Alveole, alveoläre Gangrän etc.
    • Art der Maßnahmen, z. B. Entfernung eines kleinen Knochensequesters, Entfernung von nekrotischem Gewebe, Glätten des Knochens, Anfrischen der Wunde, Auskratzen der Alveole, Naht
    • ggf. Verhaltensmaßnahmen
  • Spitta Kommentar

    Der Grund für die besondere Nachbehandlung und Wundrevision ist in der Karteikarte zu dokumentieren.