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BEMA 05
Zellmaterial Mundhöhle
Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung, einschließlich Materialkosten
BEMA 05 Schnellcheck
Punktzahl:20
- Abrechenbar
- einmal innerhalb von zwölf Monaten, jedoch nur bei Vorliegen einer Leukoplakie, Erythroplakie oder Lichen planus
- nur zur Gewinnung von Zellmaterial von der Mundschleimhaut mittels Bürstenabstrich für die Exfoliativzytologie zum Zweck der Frühdiagnostik von Karzinomen
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Gewinnung von Zellmaterial von der Mundschleimhaut mittels Bürstenabstrich
- für die Exfoliativzytologie zum Zweck der Frühdiagnostik von Karzinomen
- einschließlich Materialkosten
- Nicht abrechenbar
- für Abstriche zur bakteriellen Bestimmung (Privatleistung)
- Entnahme via andere Methodik, z. B. chirurgische Gewebeentnahme (Probeexzision): GOÄ 2401
- Speichelentnahme zur Kariesdiagnostik (Privatleistung)
- PAR-Markerkeimbestimmung (Privatleistung)
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
- Eine Leistung nach Nr. 05 kann zur Gewinnung von Zellmaterial von der Mundschleimhaut mittels Bürstenabstrich für die Exfoliativzytologie zum Zweck der Frühdiagnostik von Karzinomen abgerechnet werden.
- Eine Leistung nach Nr. 05 kann nur bei Vorliegen einer Leukoplakie, Erythroplakie oder Lichen planus einmal innerhalb von zwölf Monaten abgerechnet werden.
- Dokumentation
- Diagnose, Befund
- ggf. Foto der betroffenen Schleimhautregion
- Labor, zu dem das Zellmaterial geschickt wurde