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BEMA 602
Telefon-, Versand-, Portokosten

Telefon-, Versand-, Portokosten

BEMA 602 Schnellcheck

Punktzahl:
  • Abrechenbar
    • bei Telefon-, Versand- und Portokosten
    • bei Telefongebühren im Rahmen einer konsiliarischen Erörterung nach Bema-GOÄ 7600 (Ä 60) zwischen Zahnarzt, Facharzt oder beispielsweise Hausarzt
    • Kosten für den Versand von:
      • Unterlagen (Modelle, Röntgenbilder etc.) an den Gutachter (PAR/ZE/Kfo)
      • Röntgenbildern an einen mit- oder weiterbehandelnden Zahnarzt, Arzt oder Facharzt
      • Gewebeproben zur histologischen Untersuchung
    • Das Gleiche gilt für Portokosten beim Versand von:
      • Arztbriefen nach Bema-GOÄ 7700 (Ä 70) und Bema-GOÄ 7750 (Ä 75)
      • Kfo-Behandlungsplänen nach Bema 5 mit KIG 3, 4 oder 5
      • Formularen 80/81 (Dokumentation des Behandlungsanspruchs) an die aushelfende deutsche Krankenkasse im Rahmen des zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts
    • Erforderliche Fotokopien – beispielsweise des Anspruchs- oder Identitätsnachweises – können mit 0,17 € (nach GOÄ-Position 96 – Schreibgebühren zum Einfachsatz) ebenfalls abgerechnet werden.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Telefon-, Versand- und Portokosten
  • Nicht abrechenbar
    • Versandkosten für Zahnersatz oder Arbeitsunterlagen an das gewerbliche Labor
    • Versandkosten für den Schriftwechsel mit der Krankenkasse
    • Portokosten für den Versand von Heil- und Kostenplänen (ZE)
    • Portokosten für den Versand von kieferorthopädischen Behandlungsplänen (KIG 1 und 2)
    • Portokosten für Neuantrag, Nachgenehmigung oder Verlängerung einer Kfo-Behandlung
    • Portokosten für den Versand eines Rezeptes
    • Portokosten für den Versand einer Liquidation
check
Abrechenbar
  • bei Telefon-, Versand- und Portokosten
  • bei Telefongebühren im Rahmen einer konsiliarischen Erörterung nach Bema-GOÄ 7600 (Ä 60) zwischen Zahnarzt, Facharzt oder beispielsweise Hausarzt
  • Kosten für den Versand von:
    • Unterlagen (Modelle, Röntgenbilder etc.) an den Gutachter (PAR/ZE/Kfo)
    • Röntgenbildern an einen mit- oder weiterbehandelnden Zahnarzt, Arzt oder Facharzt
    • Gewebeproben zur histologischen Untersuchung
  • Das Gleiche gilt für Portokosten beim Versand von:
    • Arztbriefen nach Bema-GOÄ 7700 (Ä 70) und Bema-GOÄ 7750 (Ä 75)
    • Kfo-Behandlungsplänen nach Bema 5 mit KIG 3, 4 oder 5
    • Formularen 80/81 (Dokumentation des Behandlungsanspruchs) an die aushelfende deutsche Krankenkasse im Rahmen des zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts
  • Erforderliche Fotokopien – beispielsweise des Anspruchs- oder Identitätsnachweises – können mit 0,17 € (nach GOÄ-Position 96 – Schreibgebühren zum Einfachsatz) ebenfalls abgerechnet werden.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Telefon-, Versand- und Portokosten
no-check
Nicht abrechenbar
  • Versandkosten für Zahnersatz oder Arbeitsunterlagen an das gewerbliche Labor
  • Versandkosten für den Schriftwechsel mit der Krankenkasse
  • Portokosten für den Versand von Heil- und Kostenplänen (ZE)
  • Portokosten für den Versand von kieferorthopädischen Behandlungsplänen (KIG 1 und 2)
  • Portokosten für Neuantrag, Nachgenehmigung oder Verlängerung einer Kfo-Behandlung
  • Portokosten für den Versand eines Rezeptes
  • Portokosten für den Versand einer Liquidation
  • Abrechnungsbestimmung

    Die allgemeinen Praxiskosten, auch die durch die Anwendung von zahnärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten, sind in den abrechnungsfähigen Leistungsansätzen enthalten. Nicht in den Leistungsansätzen enthalten sind die Kosten für Arzneimittel und Materialien, die Kosten für die Instrumente, Gegenstände und Stoffe, die der Kranke zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, sowie die zahntechnischen Laborkosten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, und die Versand- und Portokosten. Die Kosten der Röntgendiagnostik – mit Ausnahme der Versand- und Portokosten – sind in den Leistungsansätzen enthalten.

  • Spitta Kommentar

    Da die Telefonkosten nur für den Anrufenden, nicht jedoch für den Angerufenen abrechnungsfähig sind, sollten Telefongespräche in der Krankenakte sorgfältig dokumentiert werden.

    Versandkosten im Rahmen der Anfertigung oder Wiederherstellung von Zahnersatz werden je Versandgang über den Heil- und Kostenplan (Teil V Rechnungsbeträge, Punkt 6) abgerechnet.

    Die Kosten sind in Centbeträgen in der EDV bzw. auf dem Erfassungsschein einzutragen und werden in der Quartalsabrechnung abgerechnet.

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