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BEMA 601
Stiftmaterial

Materialkosten bei der Verwendung von Stiften

BEMA 601 Schnellcheck

Punktzahl:
  • Abrechenbar
    • Wird bei einer Aufbaufüllung bzw. einer ein- oder zweiflächigen Füllung eine Stiftverankerung notwendig, so werden die tatsächlich entstandenen Kosten für das Stiftmaterial unter der BEMA 601 abgerechnet. Hierunter fallen parapulpäre Stifte oder Schrauben.
    • Bei devitalen Zähnen kommen auch intrakanaläre Stifte in Frage.
    • Unter den tatsächlich entstandenen Kosten versteht man den Nettobetrag gemäß Lieferantenrechnung zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Preis wird ermittelt und im EDV-Programm eingetragen.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Materialkosten für die Verwendung von Stiften
  • Nicht abrechenbar
    • neben drei- und mehr als dreiflächigen Füllungen (BEMA 13c, BEMA 13d).
    • neben dem konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau (BEMA 18a)
    • neben dem gegossenen Stiftaufbau (BEMA 18b)
  • Zusätzlich abrechenbar
check
Abrechenbar
  • Wird bei einer Aufbaufüllung bzw. einer ein- oder zweiflächigen Füllung eine Stiftverankerung notwendig, so werden die tatsächlich entstandenen Kosten für das Stiftmaterial unter der BEMA 601 abgerechnet. Hierunter fallen parapulpäre Stifte oder Schrauben.
  • Bei devitalen Zähnen kommen auch intrakanaläre Stifte in Frage.
  • Unter den tatsächlich entstandenen Kosten versteht man den Nettobetrag gemäß Lieferantenrechnung zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Preis wird ermittelt und im EDV-Programm eingetragen.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Materialkosten für die Verwendung von Stiften
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben drei- und mehr als dreiflächigen Füllungen (BEMA 13c, BEMA 13d).
  • neben dem konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau (BEMA 18a)
  • neben dem gegossenen Stiftaufbau (BEMA 18b)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Die allgemeinen Praxiskosten, auch die durch die Anwendung von zahnärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten, sind in den abrechnungsfähigen Leistungsansätzen enthalten. Nicht in den Leistungsansätzen enthalten sind die Kosten für Arzneimittel und Materialien, die Kosten für die Instrumente, Gegenstände und Stoffe, die der Kranke zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, sowie die zahntechnischen Laborkosten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, und die Versand- und Portokosten. Die Kosten der Röntgendiagnostik – mit Ausnahme der Versand- und Portokosten – sind in den Leistungsansätzen enthalten.

  • Spitta Kommentar
    1. Die Bema 601 ist im Zusammenhang mit der Bema 16 nicht abrechnungsfähig. Diese Kosten beziehen sich in der Regel auf die Kosten für die Verwendung von Stiften bei Aufbaufüllungen.
    2. Für den Versand von Behandlungsplänen an die Krankenkasse zur Kostenübernahmeerklärung sind Portokosten unter der Bema 602 nicht abrechenbar.
    3. Für den Versand von Behandlungsplänen an den Versicherten zur Weiterleitung an die Krankenkasse sind Portokosten unter der Bema 602 nicht abrechenbar. Gleiches gilt für die Zusendung von Unterlagen an den Patienten, wie z. B. AU-Bescheinigungen, Bescheinigungen im Sinne der GOÄ 7750 und Rezepte.
    4. Für den Versand von Stellungnahmen bzw. Unterlagen an die KZV sind Portokosten unter der Bema 602 nicht abrechenbar.
    5. Für den Versand von Unterlagen an den Gutachter bzw. Beratungszahnarzt sind die tatsächlich anfallenden Portokosten unter der Bema 602 über die KVK abrechenbar.
    6. Laborrechnungen für Kosten, die unter den Bema 603/Bema 604 abgerechnet werden, verbleiben in der Praxis bei den Krankenblattunterlagen bis ein Jahr nach Abrechnung.
    7. Unter den Bema 603/Bema 604 sind die Material- und Laborkosten für Verbandplatten im Zusammenhang mit konservierend/chirurgischen Eingriffen abrechenbar.
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