Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 601
Stiftmaterial
Materialkosten bei der Verwendung von Stiften
BEMA 601 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Wird bei einer Aufbaufüllung bzw. einer ein- oder zweiflächigen Füllung eine Stiftverankerung notwendig, so werden die tatsächlich entstandenen Kosten für das Stiftmaterial unter der BEMA 601 abgerechnet. Hierunter fallen parapulpäre Stifte oder Schrauben.
- Bei devitalen Zähnen kommen auch intrakanaläre Stifte in Frage.
- Unter den tatsächlich entstandenen Kosten versteht man den Nettobetrag gemäß Lieferantenrechnung zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieser Preis wird ermittelt und im EDV-Programm eingetragen.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Materialkosten für die Verwendung von Stiften
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 13a (einflächige Füllung)
- Bema 13a (F1/ZE; einflächige Aufbaufüllung)
- Bema 13b (zweiflächige Füllung)
- Bema 13b (F2/ZE; zwei- oder mehrflächige Aufbaufüllung)
- Bema Ä1 (Beratung)
- Bema 01 (eingehende Untersuchung)
- Bema 12 (besondere Maßnahmen)
- Bema 40 (Infiltrationsanästhesie)
- Bema 41a/Bema 41b (Leitungsanästhesie)
- Bema Ä925a ff. (Röntgendiagnostik)
- Abrechnungsbestimmung
Die allgemeinen Praxiskosten, auch die durch die Anwendung von zahnärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten, sind in den abrechnungsfähigen Leistungsansätzen enthalten. Nicht in den Leistungsansätzen enthalten sind die Kosten für Arzneimittel und Materialien, die Kosten für die Instrumente, Gegenstände und Stoffe, die der Kranke zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, sowie die zahntechnischen Laborkosten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, und die Versand- und Portokosten. Die Kosten der Röntgendiagnostik – mit Ausnahme der Versand- und Portokosten – sind in den Leistungsansätzen enthalten.
- Spitta Kommentar
- Die Bema 601 ist im Zusammenhang mit der Bema 16 nicht abrechnungsfähig. Diese Kosten beziehen sich in der Regel auf die Kosten für die Verwendung von Stiften bei Aufbaufüllungen.
- Für den Versand von Behandlungsplänen an die Krankenkasse zur Kostenübernahmeerklärung sind Portokosten unter der Bema 602 nicht abrechenbar.
- Für den Versand von Behandlungsplänen an den Versicherten zur Weiterleitung an die Krankenkasse sind Portokosten unter der Bema 602 nicht abrechenbar. Gleiches gilt für die Zusendung von Unterlagen an den Patienten, wie z. B. AU-Bescheinigungen, Bescheinigungen im Sinne der GOÄ 7750 und Rezepte.
- Für den Versand von Stellungnahmen bzw. Unterlagen an die KZV sind Portokosten unter der Bema 602 nicht abrechenbar.
- Für den Versand von Unterlagen an den Gutachter bzw. Beratungszahnarzt sind die tatsächlich anfallenden Portokosten unter der Bema 602 über die KVK abrechenbar.
- Laborrechnungen für Kosten, die unter den Bema 603/Bema 604 abgerechnet werden, verbleiben in der Praxis bei den Krankenblattunterlagen bis ein Jahr nach Abrechnung.
- Unter den Bema 603/Bema 604 sind die Material- und Laborkosten für Verbandplatten im Zusammenhang mit konservierend/chirurgischen Eingriffen abrechenbar.