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BEMA 50
Exzision Schleimhautwucherung (Exz2)
Exzision einer Schleimhautwucherung (z. B. lappiges Fibrom, Epulis)
BEMA 50 Schnellcheck
Punktzahl:37
- Abrechenbar
- je OP-Gebiet
- auch mehrmals je Kiefer bei getrennten Operationsgebieten
- je Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs
- Tunnelierung eines Molaren außerhalb der systematischen PAR-Behandlung als einzelne parodontale chirurgische Maßnahme (z. B. isolierte parodontale Erkrankung, lokales PAR-Rezidiv)
- für die Entfernung einer Epulis
- für die Entfernung eines Papilloms
- für die Entfernung eines lappigen Fibroms
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Exzision einer Schleimhautwucherung
- je Operationsgebiet
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- neben einer anderen chirurgischen Leistung gleichzeitig im selben Operationsgebiet
- neben der Bema Ä161
- für die Exzision für das Gebiet eines Zahnes
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 38 Nachbehandlung in Folgesitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, 41b Leitungsanästhesie
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- Bema Ä925, Bema Ä935 Röntgendiagnostik
- Bema 12 Verdrängen von Zahnfleisch zur Darstellung der Präparationsgrenze
- Bema 36 Stillung einer übermäßigen Blutung, z. B. der Papille
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
- Eine Leistung nach Nr. 50 ist in derselben Sitzung nicht für dasselbe Operationsgebiet neben einer anderen chirurgischen Leistung abrechnungsfähig.
- Eine Leistung nach Nr. 50 ist auch mehrmals je Kiefer abrechnungsfähig, wenn es sich um getrennte Operationsgebiete handelt.
- Dokumentation
- Datum
- Aufklärung des Patienten und Einwilligung in die Behandlung
- Operationsgebiet/Region
- Art der Schleimhautwucherung
- chirurgische Maßnahme Exzision
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte
- verwendete Materialien
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die chirurgische Kronenverlängerung stellt keine vertragszahnärztliche Leistung dar.
Die Exzision von Mundschleimhaut nach Bema 50 erfüllt nicht den Leistungsinhalt einer systematischen Parodontalbehandlung.