Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 53
Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer (Ost3)
Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer
BEMA 53 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Osteotomie, nicht je Sequester
- bei getrennten OP-Gebieten auch mehrmals abrechenbar
- operative Entfernung eines Sequesters (Sequestrotomie)
- bei Osteomyelitis
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- operatives Entfernen eines Sequesters bei Osteomyelitis
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- für die chirurgische Freilegung eines Zahnes zur kieferorthopädischen Einordnung (siehe BEMA 63)
- für das Entfernen eines oberflächlichen Fremdkörpers siehe: GOÄ 2009
- für das Entfernen eines eingespießten Fremdkörpers: siehe GOÄ 1508
- für eine Probeausmeißelung aus dem Knochen (GOÄ 2250 [nicht zahnärztlich geöffneter GOÄ-Rahmen])
- für die Entfernung eines Sequesters durch die vorhandene Extraktionswunde im Sinne einer Wundrevision (BEMA 46)
- neben einer Wurzelspitzenresektion (BEMA 54a–c [WR1–3]) für dasselbe Behandlungsgebiet
- neben einer Osteotomie (BEMA 47a, 48 [Ost1, 2]) für dasselbe Behandlungsgebiet
- für die Hemisektion/Teilextraktion eines Molaren (BEMA 47b [Hem])
- neben einer Knochenresektion (BEMA 58 [KnR]) in derselben Kieferhälfte oder demselben Frontzahnbereich
- wenn keine Osteomyelitis vorliegt
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA Ä1, BEMA 01, BEMA 04 Beratungen und Untersuchungen
- BEMA 36/BEMA 37 Blutstillung
- BEMA 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- BEMA 40 Infiltrationsanästhesie
- BEMA 41a, BEMA 41b Leitungsanästhesie
- BEMA 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- BEMA Ä925a, BEMA Ä925b, BEMA Ä925c, BEMA Ä925d Röntgenaufnahmen
- BEMA 51b plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- GOÄ 2381 einfache Hautlappenplastik
- GOÄ 2382 schwierige Hautlappenplastik
- GOÄ 2700 Verbandsplatte, zzgl. Material- und Laborkosten
- Vergleich BEMA GKV-GOÄ GOÄ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Region
- chirurgische Maßnahmen
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die vollständige Dokumentation in der Karteikarte über Lage und Ausmaß der Sequestrotomie sollte erfolgen.
Eine Röntgenkontrolle ist nach dem Eingriff notwendig.
Bei der Sequestrotomie handelt es sich nicht um eine Fremdkörperentfernung, sondern um körpereigenes Material, z. B. abgegrenztes und/oder abgestorbenes Knochenteil.
Erfolgt die Sequestrotomie des Kiefers in zwei getrennten Operationsgebieten, ist die BEMA 53 (Ost3) zweimal (je Operationsgebiet) abrechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt je Operationsgebiet, nicht je Sequester.
Die Entfernung kleinerer Zysten ist mit der BEMA 53 (Ost3) abgegolten.
Eine Blutstillung als nicht selbstständige Leistung ist mit der BEMA 53 (Ost 3) ebenfalls abgegolten.