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BEMA 25
Indirekte Überkappung (Cp)

Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität

BEMA 25 Schnellcheck

Punktzahl:6
check
Abrechenbar
  • je Kavität
  • auch mehrmals je Zahn, bei getrennten Kavitäten
  • wenn einzige Behandlungsmöglichkeit zur Vermeidung der Devitalisierung der Pulpa eines erhaltungswürdigen Zahnes
  • auch neben BEMA 26 (direkte Überkappung) in derselben Sitzung für getrennte Kavitäten am selben Zahn
  • auch bei Inlay, über KVK
  • an bleibenden Zähnen
  • an Milchzähnen
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die indirekte Pulpenüberkappung (Caries profunda)
  • Exkavieren
  • an vitalen bleibenden Zähnen
  • an vitalen Milchzähnen
  • einschließlich provisorischer/temporärer Verschluss
no-check
Nicht abrechenbar
  • BEMA 11 (provisorischer Verschluss) für dieselbe Kavität
    Ausnahme: Der Patient ist auf der Durchreise o. Ä. (siehe BEMA 11)
  • für vorzeitig abgebrochene Präparation und Füllung (Zeitgründe)
  • wenn nicht durch diese Maßnahme allein die Devitalisierung der Pulpa eines Zahnes vermieden wird
  • BEMA 26 (direkte Überkappung) für dieselbe Kavität
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Die Anwendung der Leistungen nach Nrn. 25 und 26 ist nur dann angebracht, wenn es durch sie allein möglich ist, die Devitalisierung der Pulpa eines Zahnes zu vermeiden, der erhaltungswürdig und erhaltungsfähig ist.
    2. Eine Leistung nach Nr. 25 kann nicht angewendet werden, wenn es sich darum handelt, aus Zeitgründen eine Kavitätenpräparation und -füllung vorzeitig abzubrechen. Desgleichen kann sie dann nicht zur Anwendung kommen, wenn es sich darum handelt, die für den Kranken mit Schmerzen verbundene Kavitätenpräparation abzubrechen und durch Teilung in zwei oder mehrere Sitzungen erträglicher zu gestalten.
  • Dokumentation
    • Datum
    • Zahn
    • Lage der Kavität
    • verwendete Materialien/Medikament
  • Wartezeiten bei prothetischen Neuversorgungen

    Wartezeiten (Prothetik) Vor Beginn einer Überkronung müssen bestimmte Wartezeiten eingehalten werden.

    Der Behandlung einer symptomlosen Caries profunda kann die Überkronung unmittelbar zeitlich nachfolgen. Bei Schmerzsymptomen ist vor der Weiterbehandlung ein symptomloser Zeitraum von mindestens drei Wochen und einer erneuten Sensibilitätsprüfung angezeigt.

    Nach einer direkten Überkappung sollte ein symptomloser Zeitraum von mindestens sechs Monaten abgewartet werden, ehe nach einer Sensibilitätsprüfung mit positivem Ergebnis die definitive Überkronung erfolgt.

    Die genannten Zeiträume zur Überprüfung der Symptomlosigkeit sind Empfehlungen. Der Behandler kann – bei unauffälliger klinischer Kontrolle und Befund – davon abweichen. Hierbei sind die unterschiedlichen, regionalen KZV-Unterschiede zu beachten! Interimsversorgungen bleiben davon unberührt und dürfen sofort angefertigt werden.

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