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BEMA 161a
Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche (ZBs1a)

Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154
a) Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche

BEMA 161a Schnellcheck

Punktzahl:18
check
Abrechenbar
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Zuschlag zu den Besuchen nach den BEMA-Nrn. 151 und 154
no-check
Nicht abrechenbar
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Die Zuschläge nach den Nrn. 161a bis 161f sind nicht nebeneinander abrechenbar.

  • Dokumentation
    • Notwendigkeit des Besuchs (Was war der Anlass?)
    • Zeitdauer
    • Behandlungen (Regio und Angabe der Behandlung)
  • Spitta Kommentar

    Voraussetzung für die Berechenbarkeit der Bema 161a ist die „unverzügliche Durchführung“. Die unverzügliche Durchführung ist gegeben, wenn der Zahnarzt den Patienten im Laufe desselben Arbeitstages bzw. bei Anforderung nach 17.00 Uhr, am darauffolgenden Vormittag aufsucht.

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