Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 161a
Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche (ZBs1a)
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154
a) Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche
BEMA 161a Schnellcheck
- Abrechenbar
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Nicht abrechenbar
- zeitgleich beim selben Versicherten neben:
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Die Zuschläge nach den Nrn. 161a bis 161f sind nicht nebeneinander abrechenbar.
- Dokumentation
- Notwendigkeit des Besuchs (Was war der Anlass?)
- Zeitdauer
- Behandlungen (Regio und Angabe der Behandlung)
- Spitta Kommentar
Voraussetzung für die Berechenbarkeit der Bema 161a ist die „unverzügliche Durchführung“. Die unverzügliche Durchführung ist gegeben, wenn der Zahnarzt den Patienten im Laufe desselben Arbeitstages bzw. bei Anforderung nach 17.00 Uhr, am darauffolgenden Vormittag aufsucht.