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BEMA 47a
Entfernen Zahn durch Osteotomie (Ost1)

Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung

BEMA 47a Schnellcheck

Punktzahl:58
  • Abrechenbar
    • je Zahn oder Wurzelrest
    • für das Entfernen eines Zahnes oder Wurzelrestes durch Aufklappen des Zahnfleisches und Osteotomie
    • einschließlich primärer Wundversorgung, einschließlich Naht
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • für die Entfernung eines Zahnes oder Wurzelrestes durch Osteotomie
    • Bildung eines Mukoperiostlappens
    • Durchtrennung von Schleimhaut und Periost mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren)
    • Freilegen und Entfernen des Zahnes oder der Wurzel
    • ggf. Teilen des Zahnes oder der Wurzel
    • Auskratzen von Granulationsgewebes
    • Entfernung kleiner Zysten
    • Glätten der Knochenränder
    • ggf. Spülung des Wundgebietes
    • ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand) mit Medikamenten
    • einschließlich primärer Wundversorgung, einschließlich Naht
    • Legen von Drainagen/Tamponaden
  • Nicht abrechenbar
    • für das Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes siehe BEMA 48
    • für eine versuchte, jedoch nicht vollendete Osteotomie (in diesem Fall ist nur die Anästhesie abrechnungsfähig) – Dokumentation und Hinweis an KZV
    • für eine Wurzelrestentfernung ohne Aufklappung
    • für das Entfernen einer Alveolenwand (siehe GOÄ 2009)
    • für das Entfernen eines Implantats (Privatleistung)
    • für eine Prämolarisierung (außervertragliche Leistung)
    • für eine Hemisektion und Teilextraktion mehrwurzeliger Zahn (BEMA 47b)
    • für die Entfernung eines tieffrakturierten Zahnes durch Extraktion (BEMA 45)
    • neben BEMA 58 (KnR) an gleicher Stelle wie die Osteotomie, auch nicht als Nachbehandlung (Ausnahme: getrenntes Behandlungsgebiet).
  • Zusätzlich abrechenbar
  • Vergleich BEMA  GOZ 
check
Abrechenbar
  • je Zahn oder Wurzelrest
  • für das Entfernen eines Zahnes oder Wurzelrestes durch Aufklappen des Zahnfleisches und Osteotomie
  • einschließlich primärer Wundversorgung, einschließlich Naht
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die Entfernung eines Zahnes oder Wurzelrestes durch Osteotomie
  • Bildung eines Mukoperiostlappens
  • Durchtrennung von Schleimhaut und Periost mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren)
  • Freilegen und Entfernen des Zahnes oder der Wurzel
  • ggf. Teilen des Zahnes oder der Wurzel
  • Auskratzen von Granulationsgewebes
  • Entfernung kleiner Zysten
  • Glätten der Knochenränder
  • ggf. Spülung des Wundgebietes
  • ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand) mit Medikamenten
  • einschließlich primärer Wundversorgung, einschließlich Naht
  • Legen von Drainagen/Tamponaden
no-check
Nicht abrechenbar
  • für das Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes siehe BEMA 48
  • für eine versuchte, jedoch nicht vollendete Osteotomie (in diesem Fall ist nur die Anästhesie abrechnungsfähig) – Dokumentation und Hinweis an KZV
  • für eine Wurzelrestentfernung ohne Aufklappung
  • für das Entfernen einer Alveolenwand (siehe GOÄ 2009)
  • für das Entfernen eines Implantats (Privatleistung)
  • für eine Prämolarisierung (außervertragliche Leistung)
  • für eine Hemisektion und Teilextraktion mehrwurzeliger Zahn (BEMA 47b)
  • für die Entfernung eines tieffrakturierten Zahnes durch Extraktion (BEMA 45)
  • neben BEMA 58 (KnR) an gleicher Stelle wie die Osteotomie, auch nicht als Nachbehandlung (Ausnahme: getrenntes Behandlungsgebiet).
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Die Abrechnung einer Leistung nach der Nr. 47a setzt die Aufklappung des Zahnfleisches voraus.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
    • Zahn / Operationsgebiet
    • chirurgische Maßnahmen
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte
    • verwendete Materialien
    • ggf. Verordnung von Medikamenten
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Der Grund für die Osteotomie – evtl. aufgrund von Röntgenaufnahmen – muss in der Karteikarte dokumentiert werden.

    Muss ein Wurzelrest durch Osteotomie entfernt werden, ist die BEMA 47a (Ost 1) abrechenbar.

    Neben der GOÄ 2650 sind die BEMA 43/BEMA 44/BEMA 45/BEMA 47a am selben Zahn nicht abrechenbar. Aus der Leistungsbeschreibung der GOÄ 2650 geht eindeutig hervor, dass es sich hierbei um die Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie handelt.

    Die Abrechnung der BEMA 47a setzt die Bildung eines Mukoperiostlappens („Aufklappung“) voraus.

    Zum Leistungsinhalt der BEMA-Nr. 47a/Ost 1 gehören folgende Maßnahmen, deren Dokumentation vollständig in der Patientenkartei erfolgen sollten:

    • Durchtrennung von Schleimhaut und Periost mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren)
    • Bildung eines Mukoperiostlappens
    • Abtragen des zahnbedeckenden Knochens mit Knochenfräse und Freilegen des Zahnes oder der Wurzel
    • ggf. Teilen des Zahnes oder der Wurzel
    • Entfernung des Zahnes oder der Wurzel mit Hebel oder Zange
    • Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten
    • ggf. das Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleiner Zysten
    • ggf. Spülung des Wundgebietes
    • ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand) mit Medikamenten
    • Einfache Adaption der Wundränder
    • Wundverschluss durch Naht [Anzahl der Nähte, Materialname]


    Vor chirurgischen Eingriffen sollten immer Röntgenaufnahmen angefertigt werden, eine rechtfertigende Indikation vorausgesetzt. Ggf. sind begleitende Röntgenaufnahmen (auch während des chirurgischen Eingriffs) indiziert. In der Patientenkartei sind Zahn/Region, Indikation, Kennzeichnung 1 = kons./chir. Behandlung und Befund zu dokumentieren.

    Im zeitlichen Zusammenhang mit dem chirurgischen Eingriff kann eine Leistung nach BEMA 36 (Nbl1) Stillung einer übermäßigen Blutung zusätzlich zur BEMA 47a/Ost1 abgerechnet werden, wenn zur Erbringung der Leistung nach BEMA 36/Nbl1 ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand erforderlich war. Der übermäßige Zeitaufwand inklusive der diesbezüglich durchgeführten Maßnahmen muss in der Patientenkartei dokumentiert werden.

    Maßnahmen zur primären Wundversorgung sind mit der chirurgischen Hauptleistung abgegolten.

    Nach dem chirurgischen Eingriff ist der Patient über Verhaltensmaßnahmen zur Gewährleistung einer guten und schnellen Wundheilung aufzuklären. Dazu können z. B. gehören:

    • Tupfer für 30 Minuten auf Wunde belassen
    • kühlen der Wundregion
    • kein Alkohol/kein Kaffee/nicht rauchen/keine körperliche Belastung in den nächsten 24 Stunden
    • Maßnahmen zur Mundhygiene und zur Pflege der Zähne
    • Wiedervorstellung bei Schmerzen und/oder Blutung etc.


    Des Weiteren empfiehlt sich ein abschließender Hinweis zur Behandlung in der Patientenkartei:

    • Patient blutungsfrei entlassen
    • Wiedervorstellung zur Nachbehandlung in [...] Tagen
    • Wiedervorstellung zur Nahtentfernung in [...] Tagen


    Abgrenzung der Gebührennummern für Zahnentfernungen – das wichtigste in Kürze zusammengefasst

    (0)ExtraktionenOsteotomien
    Einfache Zahnentfernung - ZahnAufwendige Zahnentfernung„Einfache“ Osteotomie - ZahnOsteotomie
    - verlagerter und/oder retinierter Zahn
    - Zahnkeim
    - impaktierter Wurzelrest
    BEMA-Nrn. 43/X1 und 44/X2BEMA-Nr. 45/X3BEMA-Nr. 47a/Ost1BEMA-Nr. 48/Ost2
    - Entfernung des Zahnes oder der Wurzel/n mit Hebel und Zange
    - einschließlich Maßnahmen der primären Wundversorgung
    - ohne Aufklappungsetzt Aufklappung voraus- setzt Aufklappung voraus
    - Entfernung eines tief frakturierten Zahnes;- immer geplanter operativer Eingriff
    - Zahn kann auch während des operativen Eingriffs frakturieren- Röntgendiagnostik vor operativem Eingriff Standard
    - erhöhte Schwierigkeit, operativer Mehraufwand und Anwendung weiterer Hilfsmittel
    operative Maßnahmen:operative Maßnahmen:operative Maßnahmen:
    - Trennung der Wurzeln, Abtragungen der Knochenlamellen der Alveolen oder des marginalen Knochens mit Fräse- Durchtrennung von Schleimhaut und Periost (Schnittführung dokumentieren)- Durchtrennung von Schleimhaut und Periost mit Skalpell (Schnittführung dokumentieren)
    - Entfernung des tief frakturierten Zahnes oder der Wurzel/n- Bildung eines Mukoperiostlappens- Bildung eines Mukoperiostlappens
    - Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten- Abtragen des Knochens mit Knochenfräse und Freilegen des Zahnes oder der Wurzel- Abtragen des zahnbedeckenden Knochens mit Knochenfräse und Freilegen des verlagerten, retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrest
    - ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten- ggf. Teilen des Zahnes oder der Wurzel/n- Entfernung des verlagerten, retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrests oder der Wurzel/n
    - ggf. Spülung des Wundgebietes- Entfernung des Zahnes oder der Wurzel- Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten
    - ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand)- Entfernen und Glätten scharfer Knochenkanten- ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleiner Zysten
    - ggf. Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material- ggf. Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten- ggf. Spülung des Wundgebietes
    - ggf. Spülung des Wundgebietes- ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand)
    - ggf. einfache Blutungsstillung (ohne zeitlichen Mehraufwand)- Adaption der Wundränder
    - Adaption der Wundränder- Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material
    - Naht, Anzahl der Fäden und verwendetes Material

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Aktenzeichen: Az. S 2 KA 498/10
Datum: 30.05.2012
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