BEMA 47a
Entfernen Zahn durch Osteotomie (Ost1)
Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung
BEMA 47a Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Zahn
- Entfernen eines Zahnes oder Wurzelrestes durch Aufklappen des Zahnfleisches und Osteotomie
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Entfernung eines Zahnes oder Wurzelrestes durch Osteotomie
- Bildung eines Mukoperiostlappens
- Freilegen und Entfernen des Zahnes oder der Wurzel
- Auskratzen von Granulationsgewebes
- Entfernung kleiner Zysten
- Glätten der Knochenränder
- einschließlich primärer Wundversorgung, einschließlich Naht
- Legen von Drainagen/Tamponaden
- Nicht abrechenbar
- Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes siehe Bema 48
- abgebrochene Osteotomie: Anästhesie abrechenbar
- für eine Wurzelrestentfernung ohne Aufklappung
- Entfernen einer Alveolenwand (siehe GOÄ 2009)
- Entfernen eines Implantats (Privatleistung)
- Prämolarisierung (außervertragliche Leistung)
- Hemisektion und Teilextraktion mehrwurzeliger Zahn (Bema 47b)
- Entfernung eines tieffrakturierten Zahnes durch Extraktion (Bema 45)
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36/Bema 37 Blutstillung
- Bema 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, Bema 41b Leitungsanästhesie
- Bema 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- Bema 51b plastischer Verschluss
- Bema 56c Zystektomie
- Bema 56d Zystostomie
- Bema Ä 925a, Bema Ä925b, Bema Ä925c, Bema Ä925d Röntgenaufnahmen
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- GOÄ 2700 Verbandplatte
- Bema 51b Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Die Abrechnung einer Leistung nach der Nr. 47a setzt die Aufklappung des Zahnfleisches voraus.
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn / Operationsgebiet
- chirurgische Maßnahmen
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte
- verwendete Materialien
- ggf. Verordnung von Medikamenten
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Der Grund für die Osteotomie – evtl. aufgrund von Röntgenaufnahmen – muss in der Karteikarte dokumentiert werden.
Muss ein Wurzelrest durch Osteotomie entfernt werden, ist die Bema 47a (Ost 1) abrechenbar.
Neben der GOÄ 2650 sind die Bema 43/Bema 44/Bema 45/Bema 47a am selben Zahn nicht abrechenbar. Aus der Leistungsbeschreibung der GOÄ 2650 geht eindeutig hervor, dass es sich hierbei um die Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie handelt.
Die Abrechnung der Bema 47a setzt die Bildung eines Mukoperiostlappens („Aufklappung“) voraus.