Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 51a
Plastischer Verschluss Kieferhöhle (Pla1)
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik als selbständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion
BEMA 51a Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Verschluss einer Kieferhöhle
- Verschluss einer Mund-Antrum-Verbindung im Zusammenhang mit einer Extraktion
- auch für den Verschluss nach spontaner Eröffnung der Kieferhöhle
- auch für den Verschluss infolge Eröffnung durch Nahtdehiszenz nach chirurgischem Eingriff, in einer folgenden Sitzung
- für eine einfache Zahnfleischplastik als selbstständige Leistung
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit einer Extraktion
- je Verschluss einer Kieferhöhle
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 36/BEMA 37 Blutstillung
- BEMA 38 Nachbehandlung, in Folgesitzung
- BEMA 40 Infiltrationsanästhesie
- BEMA 41a, BEMA 41b Leitungsanästhesie
- BEMA 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- GOÄ 2697 Drahtligatur
- GOÄ 2700 Verschlussplatte) plus Material- und Laborkosten
- BEMA Ä1, BEMA 01, BEMA 04 Beratungen und Untersuchungen
- BEMA Ä925, BEMA Ä935 Röntgendiagnostik
- GOÄ 1479 Ausspülen der Kieferhöhle, auch einschl. Instillation von Medikamenten, je Spülung
- GOÄ 1480 Absaugen der Nebenhöhlen
- BEMA Ä2380 oder BEMA 2386 notwendige Schleimhauttransplantate
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff (bei selbstständiger Leistung in Folgesitzung nach Extraktion, ansonsten vor Extraktion bereits erfolgt)
- Zahn
- chirurgische Maßnahme
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die BEMA 51a (Pla1) kann ausschließlich als selbstständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion abgerechnet werden.
Der Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle ist in Ausnahmefällen auch in einer Folgesitzung nach Extraktion abrechnungsfähig (z. B. bei Nahtdehiszenz).
Blutstillungen als nicht selbstständige Leistung sind mit der BEMA 51a abgegolten.
Honorarbewertung:
- BEMA 45 (X3) + BEMA 51a (Pla1) = 120 P
- BEMA 47a (Ost1) + BEMA 51b (Pla0) = 98 P
- BEMA 48 (Ost2) + BEMA 51b (Pla0) = 118 P
Korrelation von Leistungen und Behandlungen(0) Erbrachte Leistung Fehlende Leistung Erläuterungen 51a/Pla1 40/I Plastische Deckung ohne Anästhesie 51a/Pla1 38/N Plastische Deckung ohne Nachbehandlung 51a/Pla1 Ä70 Plastische Deckung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 51b/Pla0 40/I ggf. (41a/L1) Plastische Deckung in Verb. mit Osteotomie ohne Anästhesie, (41a/L1) wenn Leitungsanästhesie anstelle Infiltrationsanästhesie im OK 51b/Pla0 47a/Ost1 oder 48/Ost2 Plastische Deckung ohne Osteotomie 51b/Pla0 Ä70 Plastische Deckung in Verbindung mit Ost ohne AU 51b/Pla0 38/N Plastische Deckung ohne Nachbehandlung