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BEMA 04
Erhebung Parodontaler Screening-Index

Erhebung Parodontaler Screening-Index

BEMA 04 Schnellcheck

Punktzahl:12
check
Abrechenbar
  • bei Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bei Messung an den Indexzähnen 11, 16, 26, 31, 36, 46 (bei deren Fehlen an den benachbarten bleibenden Zähnen)
  • bei Versicherten ab Vollendung des 18.Lebensjahres an allen vorhandenen Zähnen (Ausnahme: Weisheitszähne)
  • einmal in einem Zeitraum von zwei Jahren
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Erstellen und Aushändigen (Kopie) des Vordruckes an den Patienten
no-check
Nicht abrechenbar
  • während einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Die Messung des Parodontalen Screening-Index (PSI) bei Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt an den Indexzähnen 11, 16, 26, 31, 36, 46 bzw. bei deren Fehlen an den benachbarten bleibenden Zähnen. Der Durchbruch dieser Zähne sollte abgeschlossen sein. Die Messung des PSI bei Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt an allen vorhandenen Zähnen mit Ausnahme der Weisheitszähne.

    2. Die Befunderhebung wird mittels einer Messsonde (WHO-Sonde) mit halbkugelförmiger Spitze und Markierung (schwarzes Band zwischen 3,5 und 5,5 mm) durchgeführt. Zur Erhebung ist das Gebiss in Sextanten eingeteilt. Aufgezeichnet wird der höchste Wert je Sextant:
      Code 0 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), keine Blutung, kein Zahnstein und keine defekten Restaurationsränder,
      Code 1 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), Blutung auf Sondieren, kein Zahnstein und keine defekten Restaurationsränder,
      Code 2 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), Zahnstein und/oder defekte Restaurationsränder,
      Code 3 = schwarzes Band bleibt teilweise sichtbar (Sondierungstiefe 3,5 mm – 5,5 mm),
      Code 4 = schwarzes Band verschwindet ganz (Sondierungstiefe > 5,5 mm).

      Wird an einem Parodontium ein Wert von Code 4 gemessen, wird für den Sextanten die Messung beendet und für den Sextanten ein Wert von Code 4 eingetragen. Sextanten ohne oder mit nur einem Zahn werden durch ein „X“ kenntlich gemacht. Klinische Abnormitäten (z. B. Furkationsbeteiligungen, mukogingivale Probleme, Rezessionen von 3,5 mm und mehr, Zahnbeweglichkeit) werden durch einen Stern „*“ gekennzeichnet.

    3. Der Versicherte erhält eine Information über das Untersuchungsergebnis, den möglichen Behandlungsbedarf, die Notwendigkeit zur Erstellung eines klinischen und eines röntgenologischen Befunds sowie zur Stellung der Diagnose. Diese Informationen erfolgen in einer für den Versicherten verständlichen Art und Weise auf dem Vordruck 11 der Anlage 14a zum BMV-Z.

    4. Die Leistung nach Nr. 04 kann in einem Zeitraum von zwei Jahren einmal abgerechnet werden. Sie kann nicht während einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen abgerechnet werden.
  • Dokumentation
    • der Versicherte erhält eine Information über:
      • das Untersuchungsergebnis
      • den Behandlungsbedarf
      • die Notwendigkeit zur Erstellung eines klinischen und eines röntgenologischen Befundes
      • die Diagnose
    • Informationen erfolgen für den Patienten in verständlicher Art und Weise auf dem Vordruck 11 der Anlage 14a zum BMV-Z-> Kopie des Ausdruckes ist dem Patienten auszuhändigen
    • wird ein Code 4 gemessen, wird für den Sextanten die Messung beendet und der Wert von Code 4 eingetragen
    • Sextanten ohne oder nur mit einem Zahn werden durch ein „X“ kenntlich gemacht
    • klinische Abnormitäten (z. B. Furkationsbeteiligungen, mukogingivale Probleme, Rezessionen von 3,5 mm und mehr, Zahnbeweglichkeit) werden durch einen Stern „*“ gekennzeichnet
  • Spitta Kommentar
    • Durchbruch der Indexzähne 11, 16, 26, 31, 36, 46 sollte abgeschlossen sein
    • Durchführung der Befunderhebung mittels WHO-Sonde mit halbkugelförmiger Spitze und Markierung (schwarzes Band zwischen 3,5 und 5,5 mm)
    • Das Gebiss wird zur Erhebung in Sextanten aufgeteilt; aufgezeichnet wird der höchste Wert:
      • Code 0= schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), keine Blutung, kein Zahnstein und keine defekten Restaurationsränder,
      • Code 1= schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), Blutung auf Sondieren, kein Zahnstein und keine defekten Restaurationsränder,
      • Code 2= schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), Zahnstein und/oder defekte Restaurationsränder,
      • Code 3= schwarzes Band bleibt teilweise sichtbar (Sondierungstiefe 3,5 mm – 5,5 mm)
      • Code 4= schwarzes Band verschwindet ganz (Sondierungstiefe > 5,5 mm)
    • keine Eingangsvoraussetzung für eine systematische PAR-Behandlung
    • pflegebedürfte Patienten, sowie Patienten mit Wiedereingliederungshilfe erhalten eine gesonderte BEMA-Leistung (liegt Stand 1. Juli 2021 noch nicht vor)
    • PZR-unabhängige Leistung